Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Sachverhalt:

Das Grundstück Fl.Nr. 25, Gemarkung Zeckern ist in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche festgesetzt. Es grenzt an seiner Ostseite u.a. an die beiden vorhandenen Baugrundstücke Blumengasse 6 und 8 an.

Da geplant ist die südliche Teilfläche des Grundstücks Blumengasse 8 zu bebauen, sind die derzeitigen Lagermöglichkeiten sehr eingeschränkt. Die Antragsteller beabsichtigen daher, im Falle des Erwerbs einer Teilfläche von ca. 200 qm, eine Unterstellmöglichkeit bzw. Holzlege darauf zu errichten.

Die geplante Fläche liegt außerhalb des Bebauungsplanes Z 1 und daher im Außenbereich.

Eine geplante Bebauung ist daher nicht zulässig. Weiterhin handelt es sich um einen Präzedenzfall, der evtl. gleichartige Fälle nach sich ziehen würde.


Beschlussvorschlag:

Aus den genannten Gründen wird zu dieser Bauvoranfrage das Einvernehmen nicht erteilt.