Sitzung: 26.11.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Sachverhalt:
Das Grundstück Fl.Nr. 25, Gemarkung Zeckern ist in der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche festgesetzt. Es grenzt an seiner
Ostseite u.a. an die beiden vorhandenen Baugrundstücke Blumengasse 6 und 8 an.
Da geplant ist die südliche Teilfläche des Grundstücks Blumengasse 8 zu
bebauen, sind die derzeitigen Lagermöglichkeiten sehr eingeschränkt. Die
Antragsteller beabsichtigen daher, im Falle des Erwerbs einer Teilfläche von
ca. 200 qm, eine Unterstellmöglichkeit bzw. Holzlege darauf zu errichten.
Die geplante Fläche liegt außerhalb des Bebauungsplanes Z 1 und daher
im Außenbereich.
Eine geplante Bebauung ist daher nicht zulässig. Weiterhin handelt es
sich um einen Präzedenzfall, der evtl. gleichartige Fälle nach sich ziehen
würde.
Beschlussvorschlag:
Aus den genannten Gründen wird zu dieser Bauvoranfrage das Einvernehmen nicht erteilt.