Nachtrag: 26.11.2013
Sitzung: 26.11.2013 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller stellen eine Bauvoranfrage zum Neubau eines
4-Familienwohnhauses, gegliedert in 2 Baukörper mit je 2 Wohneinheiten, mit 3
Garagen, 2 Carports und 2 Stellplätzen, auf dem Grundstück Ringstraße 100.
Sollte bei der Einreichung des Bauantrags eine Grundstücksteilung
vorgesehen werden, so ist neben dem 1 bereits vorhandenen Grundstücksanschluss
für Entwässerung und Wasserversorgung jeweils noch 1 Grundstücksanschluss
sowohl für die Entwässerung als auch für die Wasserversorgung auf Kosten der Antragsteller
zu erstellen (Vorausleistungen an die Gemeinde und den Wasserzweckverband sind
vor der Herstellung zu erbringen.
Die Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass sie in folgenden
Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:
·
2
Einzelhäuser mit je 2 Wohneinheiten anstatt 1 Einzelhaus mit 3 Wohneinheiten
·
2
Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss) anstatt 2 Vollgeschosse (Erd- und
Dachgeschoss)
·
Überschreitung
der Baugrenzen durch das nördliche Hauptgebäude um ca. 32 qm nach Nordosten und
Situierung der 2 Carports und 2 Stellplätze außerhalb der Baugrenzen
·
Dachneigung
und Dachform der Hauptgebäude, der Garagen und der Carports: Pultdach mit 12° -
15° anstatt Flachdach (0° - 3°) bzw. Walm-/Satteldach (25°-35°).
Beschlussvorschlag:
Zu dieser Bauvoranfrage wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.