Nachtrag: 26.11.2013

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller stellen eine Bauvoranfrage zum Neubau eines 4-Familienwohnhauses, gegliedert in 2 Baukörper mit je 2 Wohneinheiten, mit 3 Garagen, 2 Carports und 2 Stellplätzen, auf dem Grundstück Ringstraße 100.

Sollte bei der Einreichung des Bauantrags eine Grundstücksteilung vorgesehen werden, so ist neben dem 1 bereits vorhandenen Grundstücksanschluss für Entwässerung und Wasserversorgung jeweils noch 1 Grundstücksanschluss sowohl für die Entwässerung als auch für die Wasserversorgung auf Kosten der Antragsteller zu erstellen (Vorausleistungen an die Gemeinde und den Wasserzweckverband sind vor der Herstellung zu erbringen.

Die Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass sie in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:

 

·         2 Einzelhäuser mit je 2 Wohneinheiten anstatt 1 Einzelhaus mit 3 Wohneinheiten

·         2 Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss) anstatt 2 Vollgeschosse (Erd- und Dachgeschoss)

·         Überschreitung der Baugrenzen durch das nördliche Hauptgebäude um ca. 32 qm nach Nordosten und Situierung der 2 Carports und 2 Stellplätze außerhalb der Baugrenzen

·         Dachneigung und Dachform der Hauptgebäude, der Garagen und der Carports: Pultdach mit 12° - 15° anstatt Flachdach (0° - 3°) bzw. Walm-/Satteldach (25°-35°).


Beschlussvorschlag:

Zu dieser Bauvoranfrage wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.