Nachtrag: 22.02.2010

Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundsstück Am Zobelstein 9.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.