Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Bürogebäudes mit Einfamilienhaus und Einliegerwohnung sowie 7 Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeckern-Ost.

Ebenso ist eine ca. 90 qm große Lagerhalle im Nordosten des Grundstücks geplant.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen der 1. Bebauungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Zeckern-Ost“ übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.

 

Eine Aufnahme der Bauarbeiten vor Freigabe des Bauareals durch die Gemeinde ist nicht zulässig.

Ebenso ist eine Aufnahme der Nutzung vor Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen nicht zulässig.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.