Sitzung: 29.04.2014 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Bürogebäudes mit
Einfamilienhaus und Einliegerwohnung sowie 7 Stellplätzen im Gewerbegebiet
Zeckern-Ost.
Ebenso ist eine ca. 90 qm große Lagerhalle im Nordosten des Grundstücks
geplant.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen
der 1. Bebauungsplanänderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Zeckern-Ost“ übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das
Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.
Eine Aufnahme der Bauarbeiten vor Freigabe des Bauareals durch die
Gemeinde ist nicht zulässig.
Ebenso ist eine Aufnahme der Nutzung vor Fertigstellung der
Erschließungsmaßnahmen nicht zulässig.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.