Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Dem Antragsteller liegt eine Genehmigung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, datiert vom 06.02.2002, vor, deren Grundlage eine Dachgaube im Norden mit 3,10 m Länge und eine im Süden mit 4,60 m Länge ist. Nunmehr möchte der Bauherr die Dachgaube im Norden auf 5,20 m und die im Süden ebenfalls auf 5,20 m verlängern.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 übereinstimmt.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen, unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abstandsflächenproblematik geklärt wird.