Sitzung: 29.04.2014 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit zwei Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Heppstädter Weg 18 b.
Dieses Grundstück liegt zusammen mit dem Grundstück Heppstädter Weg 18
a und 18 (teilweise) nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3,
sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. D.h., dass es für
diese Grundstücke keine konkreten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gibt,
aber es sollen sich die beantragten Bauvorhaben der umgebenden Bebauung anpassen
und in die Umgebung einfügen.
Es handelt sich um ein Einzelhaus mit einem Erd- und Dachgeschoss (I+D)
und einem Satteldach mit 45 ° sowie 2 Flachdachgaragen. Damit treffen die
beiden vorgenannten Kriterien zu.
Die Ver- und Entsorgung erfolgt über den herausgemessenen Privatweg mit
der Fl.Nr. 289/3, Gmkg. Hemhofen. Vom Hauptkanal im Heppstädter Weg wird ein
Kanalanschluss ,1 m lang,
in den Privatweg verlegt. Von dort aus wird die weitere Kanalleitung
privat verlegt, um die entsprechende Erschließung vorzunehmen. Die
satzungsgemäßen Beiträge sind von den Eigentümern an die Gemeinde zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen unter dem Vorbehalt erteilt, dass die technischen Erschließungsmaßnahmen, wie Kanal, Wasser und Strom geklärt und gesichert sind.