Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Fertigteilgaragen auf dem Grundstück Heppstädter Weg 18 b.

Dieses Grundstück liegt zusammen mit dem Grundstück Heppstädter Weg 18 a und 18 (teilweise) nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3, sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. D.h., dass es für diese Grundstücke keine konkreten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gibt, aber es sollen sich die beantragten Bauvorhaben der umgebenden Bebauung anpassen und in die Umgebung einfügen.

Es handelt sich um ein Einzelhaus mit einem Erd- und Dachgeschoss (I+D) und einem Satteldach mit 45 ° sowie 2 Flachdachgaragen. Damit treffen die beiden vorgenannten Kriterien zu.

Die Ver- und Entsorgung erfolgt über den herausgemessenen Privatweg mit der Fl.Nr. 289/3, Gmkg. Hemhofen. Vom Hauptkanal im Heppstädter Weg wird ein Kanalanschluss ,1 m lang,

in den Privatweg verlegt. Von dort aus wird die weitere Kanalleitung privat verlegt, um die entsprechende Erschließung vorzunehmen. Die satzungsgemäßen Beiträge sind von den Eigentümern an die Gemeinde zu leisten.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen unter dem Vorbehalt erteilt, dass die technischen Erschließungsmaßnahmen, wie Kanal, Wasser und Strom geklärt und gesichert sind.