Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat zum Antrag auf Vorbescheid (Bauausschuss-Sitzung 29.10.2013) die Genehmigung des Landratsamtes, datiert vom 14.01.2014, erhalten.

Er legt nun auf dieser Grundlage einen formellen Bauantrag zum Wohnhausanbau mit Wintergarten auf dem Grundstück Gartenweg 8 vor.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 abweicht:

 

·         Situierung des Wohnhauses außerhalb der Baugrenzen.

·         Firstrichtung: Nord-Süd anstatt Ost-West.

·         GRZ: Überschreitung von 0,40 um 0,19 auf 0,59. Bei der Ermittlung der Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind die Grundflächen von den Zufahrten der Garage und des Carports sowie der Zugangsweg zum Wohnhaus und der neuen Terrassenfläche mitgerechnet worden. Die zulässige GRZ von 0,40 darf daher durch die maßgebenden Grundflächen von 50 % überschritten werden. Sie liegt demzufolge mit 0,59 darunter.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.