Sitzung: 29.04.2014 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Sachverhalt:
Der Antragsteller hat zum Antrag auf Vorbescheid (Bauausschuss-Sitzung
29.10.2013) die Genehmigung des Landratsamtes, datiert vom 14.01.2014,
erhalten.
Er legt nun auf dieser Grundlage einen formellen Bauantrag zum
Wohnhausanbau mit Wintergarten auf dem Grundstück Gartenweg 8 vor.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 abweicht:
·
Situierung
des Wohnhauses außerhalb der Baugrenzen.
·
Firstrichtung:
Nord-Süd anstatt Ost-West.
·
GRZ:
Überschreitung von 0,40 um 0,19 auf 0,59. Bei der Ermittlung der Grundfläche
nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind die Grundflächen von den Zufahrten der Garage und
des Carports sowie der Zugangsweg zum Wohnhaus und der neuen Terrassenfläche
mitgerechnet worden. Die zulässige GRZ von 0,40 darf daher durch die
maßgebenden Grundflächen von 50 % überschritten werden. Sie liegt demzufolge
mit 0,59 darunter.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.