Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen den Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Heppstädter Weg 18.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:

 

·         Hauptgebäude und Carport: Situierung größtenteils außerhalb der Baugrenzen.

·         Kniestock: Überschreitung von max. 0,50 m um 0,50 m auf nunmehr 1,00 m.

 

Hinsichtlich von Dachgauben sind in diesem Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen. Sie hat eine Länge von 1/3 der Dachlänge.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.