GR´in Rosiwal-Meißner stellte fest, dass in TOP 3 der Niederschrift
(Neuerlass einer Geschäftsordnung)der Antrag der GRÜNEN hinsichtlich des
Vorsitzes in den Ausschüssen falschzitiert wird, da dieser nicht so zu
verstehen war, dass generell ein Gemeinderatsmitglied den Vorsitz führen soll.
Vielmehr war mit diesem Antrag beabsichtigt lediglich die in der GO
aufgeführten gesetzlichen Möglichkeiten (1. Bgm. oder ein Gemeinderatsmitglied)
wortgleich in die Geschäftsordnung zu übernehmen.
Danach wurde die Niederschrift mehrheitlich genehmigt.