Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In Ausnahmefällen kommt es vor, dass nicht genügend Baugesuch eingereicht werden um die Durchführung einer entsprechenden Ausschusssitzung zu rechtfertigen. 1. Bgm. Nagel teilte daher mit, dass er die bisherige Praxis beibehält und in diesem Falle die Behandlung dieser Baugesuche in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung erfolgt. Er gehe dabei davon aus, dass die Grenze weniger als 5 Baugesuche darstellen wird.