Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 4 Abs. 2 S. 2 des Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (AGPStG) können sowohl der 1. Bürgermeister als auch die weiteren Bürgermeister zu sog. Eheschließungsstandesbeamten bzw. Standesbeamten zur Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt werden. Voraussetzung hierfür ist der Besuch einer entsprechenden eintägigen Schulungsveranstaltung.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Mit Wirkung vom 05.06.2014 wird der 1. Bgm. Ludwig Nagel gemäß Art. 4 Abs. 2 S. 2 AGPStG zum Standesbeamten für Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung 1. Bgm. Nagel wegen persönlicher Beteiligung. Die Sitzungsleitung übernahm daher zu diesem Punkt 2. Bgm. Müller.)