Sachverhalt:
Zum Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport“ wurde
bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 25.03.2014 das Einvernehmen zum
Genehmigungsfreistellungsverfahren erteilt.
Nunmehr beabsichtigt der Antragsteller die Dachgaube auf der Südseite
mit einer ursprünglichen Länge von 1,60 m auf 4,10 m zu verlängern. Das Haus
hat eine Länge von 10,12 m.
Der Bebauungsplan Z 6 sagt aus, dass die max. Gaubenbreite max. 2,50 m
beträgt.
Die Prüfung der Tektur hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht:
·
Überschreitung
der max. Gaubenbreite von 2,50 m um 1,60 am auf 4,10 m.
Anmerkung: Die
Festsetzung, dass die Gesamtlänge der Gaube/n je Dachseite die Hälfte der
Hauslänge nicht überschreiten darf, wird dadurch jedoch eingehalten.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.