Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Zum Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport“ wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 25.03.2014 das Einvernehmen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren erteilt.

Nunmehr beabsichtigt der Antragsteller die Dachgaube auf der Südseite mit einer ursprünglichen Länge von 1,60 m auf 4,10 m zu verlängern. Das Haus hat eine Länge von 10,12 m.

Der Bebauungsplan Z 6 sagt aus, dass die max. Gaubenbreite max. 2,50 m beträgt.

Die Prüfung der Tektur hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht:

 

·       Überschreitung der max. Gaubenbreite von 2,50 m um 1,60 am auf 4,10 m.

 

Anmerkung: Die Festsetzung, dass die Gesamtlänge der Gaube/n je Dachseite die Hälfte der Hauslänge nicht überschreiten darf, wird dadurch jedoch eingehalten.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.