Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Doppelcarports auf
dem Grundstück Eichenstraße 5.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 abweicht:
·
Situierung
vollkommen außerhalb der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.