Sachverhalt:
Nachdem unabhängig von der geschilderten Situation im Zusammenhang mit
dem Baugesuch für das Anwesen Hauptstr. 34 aufgrund der vorhandenen
städtebaulichen Situation im Ortszentrum von Hemhofen die grundsätzliche
Notwendigkeit gesehen wird, diesen Bereich entlang der Staatsstraße neu zu
überplanen, wird vorgeschlagen, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Situation wird für den Bereich beidseits der Staatsstraße 2259 zwischen Kreuzung Staatsstraße 2259/Jahnstraße und Kreuzung Staatsstraße 2259/Baiersdorfer Straße ein Verfahren zur Änderung der bestehenden Bebauungspläne eingeleitet.
3. Im Rahmen dieses Planänderungsverfahrens sind die bisher abweichend vom Bebauungsplan verwirklichten oder genehmigten Bauvorhaben einzuarbeiten.
4. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Plangebietes bleibt einem gesonderten Beschluss vorbehalten.