Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung am 19.01.2010 wurde aufgrund der positiv verlaufenen Machbarkeitsstudie beschlossen, unter der Voraussetzung der Sicherstellung des Schallschutzes für das angrenzende Baugebiet ein gemeinsames neues Feuerwehrhaus auf dem untersuchten Areal im Baugebiet „Zobelstein-Nord“ zu planen. Dabei wurde ferner beschlossen, vorbehaltlich der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel die Planungsarbeiten im Haushaltsjahr 2010 abzuschließen und die Verwirklichung in Bauabschnitten in den Folgejahren vorzusehen.

Es wurden daher entsprechende Angebote zu den jetzt erforderlichen Planungsleistungen eingeholt:

a) Das Architekturbüro 13, Hersbruck (Herr Norbert Thiel) bietet die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorentwurfsplanung und Entwurfsplanung) nach dem Mindestsatz der Honorarzone III an. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Gesamthonorar von 22.057,08 €/Brutto zzgl. Nebenkosten von 6 % des Nettohonorars.

b) Das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier u. Partner, Bamberg, welches bereits das Schallschutzgutachten im Rahmen des Bebauungsplanes „Zobelstein-Nord“ erstellt hat, bietet die Überprüfung dieses Schallschutzgutachtens unter Berücksichtigung der jetzigen Planungen für das Feuerwehrhaus zum Pauschalpreis von 1.190,-- €/Brutto incl. Nebenkosten an. Dabei wird von einem Arbeitsaufwand von 18,5 Std. ausgegangen und vorgeschlagen bei einer Unter- oder Überschreitung dieser Stundenzahl um 10 % nach tatsächlichem Stundenaufwand abzurechnen.

Zwischenzeitlich hat auch der Finanzausschuss im Rahmen der Beratung des Vermögenshaushaltes 2010 entsprechende Haushaltsmittel für diese Planungskosten im Entwurf des Haushaltes eingestellt. Nachdem die Untersuchung der Einhaltung des Schallschutzes erst möglich ist, wenn detaillierte Angaben zur geplanten Bebauung vorliegen ist es sowohl zur Einhaltung des vom Gemeinderat vorgegebenen Zeitplanes als auch zur Klärung der grundsätzlichen Verwirklichbarkeit des Projektes und der in diesem Zusammenhang noch zu klärenden zuschussrechtlichen Fragen erforderlich, baldmöglichst Planunterlagen mit einer belastbaren Kostenschätzung zu erhalten. Dabei ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig für diese Planungsleistungen ein Fachbüro auszuwählen, das erwiesenermaßen für diese Planung besonders kompetent ist.


Beschlussvorschlag (Antrag GR Thomas Koch):

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Aufgrund der noch bestehenden Unklarheiten hinsichtlich der Zustimmung der beiden Feuerwehren zu der Zusammenführung und dem gemeinsamen Standort, der von den Feuerwehren beanstandeten mangelnden Beteiligung an den Planungen und der fraglichen Notwendigkeit einer kostspieligen Planung soll im Rahmen eines „runden Tisches“ zwischen Gemeinderat und den beiden Feuerwehrkommandanten und Vereinsvorsitzenden nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden.