Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Erschließungsanlagen wurden im Rahmen der durchgeführten Verbesserung oder Erneuerung fertig gestellt, weswegen die Straßenausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und der gemeindlichen Satzung abgerechnet werden müssen. Nachdem es sich bei der Siedlerstraße um eine Anliegerstraße im Sinne von § 7 Abs. 3 Ziff. 1 der Ausbaubeitragssatzung (ABS) handelt beträgt der von der Gemeinde Hemhofen zu tragende Eigenanteil sowohl bei der Fahrbahn als auch den Gehwegen 20 % des umzulegenden Herstellungsaufwandes (§ 7 Abs. 2 Ziff. 1.1 ABS).

Ungeachtet der Tatsache, dass sich die Verbesserungsmaßnahmen in der Siedlerstraße nur auf einen Teil der Gesamtstrecke bezogen haben, ist aufgrund der geltenden Bestimmungen des KAG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung der entstandene Aufwand auf die Gesamtstrecke der Straße zu verteilen.

Aufgrund des ermittelten Beitragssatzes ergibt sich für ein durchschnittliches Grundstück ein zu entrichtender Beitrag von ca. 2.000,-- €.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das Abrechnungsgebiet „Siedlerstraße“ wird entsprechend dem dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Lageplan gebildet. Dabei wird für die gewerblich nutzbaren Grundstücke der in der in § 8 Abs. 11 ABS vorgeschriebene Artzuschlag erhoben.

3.      Der auf die beitragspflichtigen Grundstücke umzulegende Aufwand wird nach Abzug des gemeindlichen Eigenanteils von 20 % auf 64.783,12 € festgesetzt.

4.      Aufgrund der Gleichbehandlung aller Beitragspflichtigen wird den Beitragspflichtigen eine Ratenzahlungsregelung mit 3 Zahlungsterminen (je 1/3 der Beitragsschuld einen Monat nach Erlass des Beitragsbescheides und am 01.03.2011 und 01.10.2011) angeboten, für die auf die Prüfung der Stundungsvoraussetzungen lt. Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 02.03.2010 verzichtet wird und für deren Zeitraum die gesetzlichen Stundungszinsen (6 % jährlich/0,5 % monatlich) verrechnet werden.