Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Vor dem sehr gut genutzten Kinderspielplatz stehen häufig mehrere parkende Fahrzeuge entlang des Gehwegs vor allem im Zugangsbereich. Dies führt dazu, dass der Begegnungsverkehr in dieser Straße nicht ungehindert fließen kann. Die Parkproblematik im vorderen Bereich (ein- und ausfahrende Fahrzeuge von bzw. in die St 225) wurde vor geraumer Zeit durch das Auftragen einer weißen Zick-Zack-Linie gelöst sowie mit einem Haltverbot auf der Nordseite der Baiersdorfer Straße, von der Einmündung St 2259 bis Einmündung Sterhof.

Nunmehr stellt sich die Frage, wie eine Lösung dieses Problems erfolgen könnte.

Zum einen bietet sich an, dass man vor dem Gartenzaun bzw. der Grünfläche Parkplätze für Schrägparker errichten könnte, was jedoch auch dazu führt, dass der Gehweg abgesenkt wird.

Seitens der Polizei bestehen gegen dieses Vorhaben keine Bedenken. Ebenso bestehen keine gegen die bestehende Regelung „Längsparken vor dem Spielplatz“.


Beschlussvorschlag:

Nach erfolgter Beratung wird beschlossen, dass die bestehende Verkehrsregelung so belassen bleibt.