Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen hat im Jahr 1997 eine Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen aus Anlass der Kirchweihveranstaltungen erlassen. Diese Verordnung gilt 20 Jahre und würde daher im Jahr 2017 auslaufen. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Gemeinde jedoch darauf hingewiesen, dass diese Verordnung aufgrund verschiedener Änderungen des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) nicht mehr dem heutigen Rechtsstand entspricht und hat daher empfohlen, bei dem Wunsch nach Beibehaltung eines verkaufsoffenen Sonntages, eine neue Verordnung zu erlassen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen höchstens 4 Sonn- oder Feiertage freigegeben werden können, wobei die verkaufsoffene Zeit maximal 5 Stunden betragen darf. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die bisher für solche Fälle geltende Verpflichtung am vorhergehenden Sonnabend die Ladengeschäfte zu schließen seit 2003 nicht mehr gültig ist.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntage in der Gemeinde Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.      Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.