Sachverhalt:
Die Gemeinde Hemhofen hat im Jahr 1997 eine Verordnung über die
Freigabe von Verkaufssonntagen aus Anlass der Kirchweihveranstaltungen
erlassen. Diese Verordnung gilt 20 Jahre und würde daher im Jahr 2017
auslaufen. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat die Gemeinde jedoch darauf
hingewiesen, dass diese Verordnung aufgrund verschiedener Änderungen des
Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) nicht mehr dem heutigen Rechtsstand entspricht
und hat daher empfohlen, bei dem Wunsch nach Beibehaltung eines verkaufsoffenen
Sonntages, eine neue Verordnung zu erlassen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aus Anlass von Märkten, Messen
oder ähnlichen Veranstaltungen höchstens 4 Sonn- oder Feiertage freigegeben
werden können, wobei die verkaufsoffene Zeit maximal 5 Stunden betragen darf.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die bisher für solche Fälle geltende
Verpflichtung am vorhergehenden Sonnabend die Ladengeschäfte zu schließen seit
2003 nicht mehr gültig ist.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntage in der Gemeinde Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.