Sachverhalt:
a)
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.10., 29.10., 30.10.2014 geprüft und
am 03.02.2015 den Empfehlungsbeschluss
für den Gemeinderat gefasst. Die Prüfungsfeststellungen, sowie die
Stellungnahme der Verwaltung wurden in digitaler Form in das RIS gestellt.
b)
Die
Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Hierzu liegt den
Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresrechnung in einer zahlenmäßigen
Aufstellung in der Anlage vor.
c)
Abschließend
ist nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zur Jahresrechnung vorzunehmen.
Nachdem 1. Bgm. Nagel zu diesem Punkt von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
ist (Art. 49 GO) übernimmt hierzu 2. Bgm Müller den Vorsitz.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat die Anerkennung der Jahresrechnung 2013. Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht bereits in früheren Gemeinderatsbeschlüssen geschehen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.
2. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die zahlenmäßige Zusammenstellung des Rechnungsergebnisses liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.
3. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen wurden vorgetragen und akzeptiert. Nachdem keine Unstimmigkeiten bestehen, beschließt der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2013 die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung.
Abstimmungsvermerke:
Ohne Beteiligung von 1. Bgm. Nagel