Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Gabionenzaunes mit
einer Höhe von 1,80 m zur öffentlichen Verkehrsfläche auf ca. 20 m (anstatt der
vorhandenen Hecke) und ca. 10 m an der südöstlichen privaten Grenze.
Da es sich bei der Bergstraße um eine der verkehrsreichsten Straßen in
Hemhofen handelt, soll dadurch der Sicht-, aber vor allem Lärmschutz verbessert
werden.
Die Prüfung des Antrags auf Befreiung von den Bauvorschriften hat
ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. „3 – Mitte-Nord“ abweicht:
·
1,80 m
hoher Gabionenzaun anstatt 1,0 m hoher Hecke/Holzzaun.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.