Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer Höhe von 1,80 m zur öffentlichen Verkehrsfläche auf ca. 20 m (anstatt der vorhandenen Hecke) und ca. 10 m an der südöstlichen privaten Grenze.

Da es sich bei der Bergstraße um eine der verkehrsreichsten Straßen in Hemhofen handelt, soll dadurch der Sicht-, aber vor allem Lärmschutz verbessert werden.

Die Prüfung des Antrags auf Befreiung von den Bauvorschriften hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. „3 – Mitte-Nord“ abweicht:

 

·       1,80 m hoher Gabionenzaun anstatt 1,0 m hoher Hecke/Holzzaun.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.