Sachverhalt:
Nachdem die Erhebung von Lizenzgebühren durch die GEMA für die
Anfertigung von Kopien für Noten durch die Musikschulen in der Vergangenheit
immer wieder zu Problemen geführt hat, wurde nunmehr zwischen GEMA und dem
Musikschulverband eine Einigung dahingehend erzielt, dass eine einheitliche Lizenzvereinbarung
für die Jahre 2015 – 2018 mit einem entsprechenden Rabatt für die Musikschulen
getroffen wurde. Nach Vorschlag der Leitung der Musikschule sollen diese
Gebühren pro Schüler über die Erhebung einer jährlichen Urheberrechtspauschale
umgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.