Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat am 07.04.2015 beschlossen, weiterhin die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zu beantragen und hat deswegen das Büro für Städtebau u. Bauleitplanung, Bamberg mit der notwendigen Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Grobanalyse beauftragt. Ziel der Beratung ist dabei die Billigung der vorgelegten überarbeiteten Grobanalyse um diese dann der Regierung v. Mittelfranken zur Bewilligung und Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm vorlegen zu können.

GR Bräutigam stellte dann zunächst den Antrag wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit den heute anwesenden Bürgern Gelegenheit zur Wortmeldung und Beteiligung an der Diskussion zu geben. 1. Bgm. bezweifelte die Sinnhaftigkeit der beantragten Verfahrensweise da heute nur über ein Grobkonzept (Auflistung von aus städtebaulicher Sicht sinnvollen und wünschenswerten Maßnahmen) beschlossen werden soll, welches Grundlage für den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sein soll. Er halte daher die dann ohnehin vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei den weiteren Detailplanungen nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm für sinnvoller. Der Antrag von GR Bräutigam wurde daraufhin mit 7 : 10 Stimmen abgelehnt.

Im Anschluss daran erläuterte Herr Valier die erarbeiteten Planunterlagen mit den vorgeschlagenen 29 Einzelmaßnahmen einschl. deren grob geschätzten Kosten im Detail. Er bestätigte ferner auf Anfrage, dass nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm keine zwingende Verpflichtung besteht Jahr für Jahr Einzelmaßnahmen durchzuführen. Im Übrigen sei die Durchführung von Maßnahmen von einer vorbereitenden Untersuchung mit vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und danach von jeweiligen Objektplanungen abhängig. Die hierzu notwendigen Aufträge stehen daher immer in Bezug zu der jeweiligen Haushaltssituation der Gemeinde. Generell ist aufgrund Erfahrungen bei anderen Kommunen davon auszugehen, dass sich nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm die konkrete Durchführung von Maßnahmen über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren hinziehen wird.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das vorgestellte Grobkonzept (Stand: 21.07.2015) wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt mit diesem beschlossenen Grobkonzept nunmehr den Förderantrag bei der Regierung v. Mittelfranken einzureichen.