Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 07.04.2015 beschlossen, weiterhin die Aufnahme
in das Städtebauförderungsprogramm zu beantragen und hat deswegen das Büro für
Städtebau u. Bauleitplanung, Bamberg mit der notwendigen Aktualisierung und
Ergänzung der vorhandenen Grobanalyse beauftragt. Ziel der Beratung ist dabei
die Billigung der vorgelegten überarbeiteten Grobanalyse um diese dann der
Regierung v. Mittelfranken zur Bewilligung und Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm vorlegen zu können.
GR Bräutigam stellte dann zunächst den Antrag wegen der grundsätzlichen
Bedeutung der Angelegenheit den heute anwesenden Bürgern Gelegenheit zur
Wortmeldung und Beteiligung an der Diskussion zu geben. 1. Bgm. bezweifelte die
Sinnhaftigkeit der beantragten Verfahrensweise da heute nur über ein
Grobkonzept (Auflistung von aus städtebaulicher Sicht sinnvollen und
wünschenswerten Maßnahmen) beschlossen werden soll, welches Grundlage für den
Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm sein soll. Er halte
daher die dann ohnehin vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei den weiteren
Detailplanungen nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm für sinnvoller. Der
Antrag von GR Bräutigam wurde daraufhin mit 7 : 10 Stimmen abgelehnt.
Im Anschluss daran erläuterte Herr Valier die erarbeiteten
Planunterlagen mit den vorgeschlagenen 29 Einzelmaßnahmen einschl. deren grob
geschätzten Kosten im Detail. Er bestätigte ferner auf Anfrage, dass nach
Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm keine zwingende Verpflichtung
besteht Jahr für Jahr Einzelmaßnahmen durchzuführen. Im Übrigen sei die
Durchführung von Maßnahmen von einer vorbereitenden Untersuchung mit
vorgeschriebenen Bürgerbeteiligungen und danach von jeweiligen Objektplanungen
abhängig. Die hierzu notwendigen Aufträge stehen daher immer in Bezug zu der
jeweiligen Haushaltssituation der Gemeinde. Generell ist aufgrund Erfahrungen
bei anderen Kommunen davon auszugehen, dass sich nach Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm die konkrete Durchführung von Maßnahmen über einen
Zeitraum von mehr als 10 Jahren hinziehen wird.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das vorgestellte Grobkonzept (Stand: 21.07.2015) wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit diesem beschlossenen Grobkonzept nunmehr den Förderantrag bei der Regierung v. Mittelfranken einzureichen.