Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.05.2015 beantragen verschiedene Anlieger der
Werner-v.-Siemens-Straße die Änderung des Bebauungsplanes „Alleeäcker“ für die
westliche Baureihe entlang dieser Straße. Dieser Antrag wird damit begründet,
dass für diese Baureihe die Festsetzung MI (Mischgebiet) mit einer GFZ von 0,6
festgelegt ist, während auf der östlichen Straßenseite die Festsetzung WA
(Allgemeines Wohngebiet) mit einer GFZ von 0,4 gilt.
Nach Auffassung der Verwaltung und des für die Gemeinde arbeitenden
Planungsbüros gibt es aus städtebaulicher und planerischer Sicht keinen Grund
dafür diesem Antrag zu entsprechen, zumal die westliche Straßenseite bis auf
ein Grundstück bereits vollständig bebaut ist. Der Hintergrund des Antrages
scheint daher beitragsrechtlicher Natur zu sein. In vergleichbaren Fällen
(siehe Gewerbegebiet Zeckern-Ost) wurden solche Anträge daher bislang
abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Antrag vom 28.05.2015 wird abgelehnt, da aus planerischen und städtebaulichen
Gründen keine Notwendigkeit einer Änderung gesehen wird.