Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der unselbständige Gehweg westlich der St 2259 zwischen der Eichendorffstraße und der Bahnhofstraße konnte zwischenzeitlich baulich komplett abgeschlossen werden, sodass nunmehr noch die verkehrsrechtliche Widmung und die damit verbundene formelle Verkehrsfreigabe dieser Gehwegfläche nach dem Straßen- und Wegegesetz vollzogen werden muss.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Als beschränkt öffentlichen Gehweg (Fußgängerbereich) gewidmet wird die öffentliche Verkehrsfläche (T. v. Fl. Nr. 234/9, T. v. 235/131, T. v. 234/2, T. v. 234/4, T. v. 46/1 und T. v. 46, Gmkg. Zeckern)

a)      Beginn Einmündung Eichendorffstraße (südlich Grundstück Fl. Nr. 235/88, Gmkg. Zeckern) (km 0+000).

b)      Ende Einmündungsbereich Bahnhofstraße (südöstlich Grundstück Fl. Nr. 235/4, Gmkg. Zeckern) (km 0+420).

3.      Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Hemhofen.