Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.09.2015 wird die Gemeinde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren zur Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren beteiligt. Gegenstand der Planung ist die Schaffung von 5 neuen Baurechten am Rande des am nordöstlichen Ortsrand von Oesdorf liegenden Baugebietes. Die Gemeinde Hemhofen hat im Rahmen der Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände gegen die Baulandausweisung im dortigen Bereich erhoben. Auch im jetzigen Verfahren sind keine Belange der Gemeinde Hemhofen erkennbar, die gegen die Ausweisung der zusätzlichen Baurechte sprechen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden gegen die Bebauungsplanänderung keine Einwände erhoben.