Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.09.2015 wird die Gemeinde als Träger öffentlicher
Belange am Verfahren zur Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren
beteiligt. Gegenstand der Planung ist die Schaffung von 5 neuen Baurechten am
Rande des am nordöstlichen Ortsrand von Oesdorf liegenden Baugebietes. Die
Gemeinde Hemhofen hat im Rahmen der Beteiligung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes keine Einwände gegen die Baulandausweisung im dortigen
Bereich erhoben. Auch im jetzigen Verfahren sind keine Belange der Gemeinde
Hemhofen erkennbar, die gegen die Ausweisung der zusätzlichen Baurechte
sprechen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden gegen die Bebauungsplanänderung keine Einwände erhoben.