Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7

Sachverhalt:

Die Antragstellerin möchte aus Sicht- und Lärmschutzgründen, an der Südostecke ihres Anwesens Hauptstraße 9 a, entlang der der öffentlichen Verkehrsfläche, einen 6 m langen und 2 m hohe Einfriedungsmauer errichten.

Der geplante Standort befindet sich ca. 50 m bis 60 m Luftlinie vom Schloss entfernt. Ein Antrag in dieser Form und in relativ naher Umgebung (Schlossbereich) lag der Gemeinde bisher noch nicht vor.

 

Die Prüfung des Antrags hat Folgendes ergeben:

 

Bei dem Nahbereich des Schlosses handelt sich um einen Schwerpunkt der Ziele der Städtebauförderung.

Das beabsichtige Bauvorhaben lässt sich aufgrund seines Standortes und der Gestaltung mit diesen Planungen nicht vereinbaren.


Beschlussvorschlag:

Auf Antrag von 1. Bgm. Nagel wird der ablehnende Beschlussvorschlag wie folgt umformuliert:

 

Zu dem vorliegenden Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.