Sitzung: 03.11.2015 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
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Tektur
zum Bauantrag Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Garagen, Schießplatzweg 8
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Errichtung
eines Carports mit Abstellraum, An der Fehdenwiese 11
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Errichtung
eines Sicht- und Schallschutzes aus Gabionen und Sicherheitsglas,
Klemens-Mölkner-Straße 16
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Errichtung
eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Heppstädter Weg 44
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Neubau
eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Am Zobelstein 40
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Errichtung
eines funkgesteuerten Einfahrtstores, Heppstädter Weg 28