Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

·         Tektur zum Bauantrag Neubau eines Dreifamilienwohnhauses mit Garagen, Schießplatzweg 8

·         Errichtung eines Carports mit Abstellraum, An der Fehdenwiese 11

·         Errichtung eines Sicht- und Schallschutzes aus Gabionen und Sicherheitsglas, Klemens-Mölkner-Straße 16

·         Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Heppstädter Weg 44

·         Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen, Am Zobelstein 40

·         Errichtung eines funkgesteuerten Einfahrtstores, Heppstädter Weg 28