Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

a)      Allgemeine Informationen

·         1. Bgm. Nagel wies nochmals darauf hin, dass am kommenden Donnerstag, 05.11.2015 die diesjährige Bürgerversammlung stattfindet und lud hierzu ein.

·         1. Bgm. Nagel teilte mit, dass am 10.11.2015 eine Sitzung des Finanzausschusses stattfinden wird in der die erste Beratung des Vermögenshaushaltes 2016 und eine Beratung über die Neukalkulation der Entwässerungsgebühren durchgeführt werden soll.

·         1. Bgm. Nagel unterrichtete darüber, dass hinsichtlich der Beitragsabrechnung im Gebiet „Zobelstein-Nord“ zwischenzeitlich in einem noch offenen Fall eine Verhandlung am Verwaltungsgericht Ansbach stattgefunden hat. Dabei wurde dem Kläger vom Gericht klar gemacht, dass die Beitragsforderung nicht zu beanstanden ist und daher keine Erfolgsaussichten bestehen. Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Zuordnung der Flächen für den umgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleich zu beanstanden ist. Dieser Fehler kann jedoch ohne Auswirkungen auf die Berechtigung der Beitragsforderung nachgebessert werden. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auch bis zu dieser Nachbesserung ausgesetzt und dem Kläger Gelegenheit gegeben möglicherweise seine Klage zurückzuziehen oder die Hautsache für erledigt zu erklären. Eine Entscheidung über die Kostenfolgen ist entgegen der Berichterstattung in der Tagespresse derzeit noch nicht erfolgt.

 

b)      Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

·         1. Bgm. Nagel teilte mit, dass in der Gemeinderatssitzung 06.10.2015 nach vorhergehender Ortsbesichtigung zur Thematik der Neuordnung und Sanierung der Grundschule folgender Beschluss gefasst wurde:

1.      Die endgültige Feinabstimmung ist in enger Absprache mit den Nutzern und nach abschließender Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken auszuführen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung der beschlossenen Bauabschnitte 1 und 2 zu schaffen.