Sitzung: 03.11.2015 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
a)
Allgemeine
Informationen
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1. Bgm.
Nagel wies nochmals darauf hin, dass am kommenden Donnerstag, 05.11.2015 die
diesjährige Bürgerversammlung stattfindet und lud hierzu ein.
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1. Bgm.
Nagel teilte mit, dass am 10.11.2015 eine Sitzung des Finanzausschusses
stattfinden wird in der die erste Beratung des Vermögenshaushaltes 2016 und
eine Beratung über die Neukalkulation der Entwässerungsgebühren durchgeführt
werden soll.
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1. Bgm.
Nagel unterrichtete darüber, dass hinsichtlich der Beitragsabrechnung im Gebiet
„Zobelstein-Nord“ zwischenzeitlich in einem noch offenen Fall eine Verhandlung
am Verwaltungsgericht Ansbach stattgefunden hat. Dabei wurde dem Kläger vom
Gericht klar gemacht, dass die Beitragsforderung nicht zu beanstanden ist und
daher keine Erfolgsaussichten bestehen. Allerdings hat das Gericht
festgestellt, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Zuordnung der Flächen
für den umgelegten naturschutzrechtlichen Ausgleich zu beanstanden ist. Dieser
Fehler kann jedoch ohne Auswirkungen auf die Berechtigung der Beitragsforderung
nachgebessert werden. Aus diesem Grund wurde das Verfahren auch bis zu dieser
Nachbesserung ausgesetzt und dem Kläger Gelegenheit gegeben möglicherweise
seine Klage zurückzuziehen oder die Hautsache für erledigt zu erklären. Eine
Entscheidung über die Kostenfolgen ist entgegen der Berichterstattung in der
Tagespresse derzeit noch nicht erfolgt.
b)
Bekanntgabe
von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
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1. Bgm.
Nagel teilte mit, dass in der Gemeinderatssitzung 06.10.2015 nach
vorhergehender Ortsbesichtigung zur Thematik der Neuordnung und Sanierung der
Grundschule folgender Beschluss gefasst wurde:
1.
Die
endgültige Feinabstimmung ist in enger Absprache mit den Nutzern und nach
abschließender Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken auszuführen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die
Verwirklichung der beschlossenen Bauabschnitte 1 und 2 zu schaffen.