Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat am 01.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan zu
ändern. Der geänderte Plan wurde daraufhin in der Zeit vom 28.12.2015 –
28.01.2016 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den von der Änderung
betroffenen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In diesem Beteiligungsverfahren sind folgende Stellungnahmen
eingegangen, zu denen im Rahmen des vorgeschriebenen Abwägungsprozesses
Beschluss gefasst werden muss. Gleichzeitig kann danach das Verfahren mittels
Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung Beschluss gefasst.
3. Die 4. Bebauungsplanänderung Nr. 14 Ä „Zobelstein-Nord“ wird in der Fassung der Begründung vom 02.02.2016 aufgrund der §§ 9 und 10 BauGB als Satzung beschlossen.