Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Dabei sollen Obdachlose in erster Linie in gemeindeeigenen oder der  Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterkünften untergebracht werden. Bei der Gemeinde Hemhofen standen in dem Objekt Schulstraße 9 Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung. Aufgrund der langfristigen Nutzungsverhältnisse wurden diese zwischenzeitlich in reguläre Mietverhältnisse umgewandelt. Infolge dessen verfügt die Gemeinde Hemhofen über keine eigenen Obdachlosenunterkünfte mehr.

 

In den letzten Monaten haben sich die Vorsprachen von Bürgern gehäuft, die von Obdachlosigkeit bedroht waren. Mangels eigener Immobilien kann Abhilfe derzeit nur durch die Unterbringung obdachloser Personen in Pensionen oder Hotels erfolgen. Die Kosten hierfür wären durch die Gemeinde zu übernehmen.

 

Aufgrund der zunehmend schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt ist es daher dringend erforderlich, dass die Gemeinde Hemhofen sich um die Bereitstellung eigener Obdachlosenunterkünfte bemüht. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es ausreichend, Wohncontainer als Obdachlosenunterkünfte aufzustellen. Seitens der Verwaltung wird die Aufstellung von zwei Wohncontainern auf dem Grundstück des gemeindlichen Bauhofs, außerhalb des geschlossen Bauhofareals, für sinnvoll gehalten. Die beiden Wohncontainer könnten direkt im Anschluss an die südöstliche Außenwand des Bauhofgebäudes errichtet werden. Die vorhandenen Versorgungsleitungen des Bauhofs könnten zur Erschließung der Wohncontainer genutzt werden, so dass hier ein vertretbarer Erschließungsaufwand zu erwarten ist.


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Auf dem Grundstück Fl.Nr. 224 der Gemarkung Hemhofen sollen zwei Wohncontainer als Obdachlosenunterkünfte errichtet werden.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Errichtung von zwei Wohncontainern an der im Lageplan dargestellten Stelle oder einem alternativen Standort in Auftrag zu geben und einen entsprechenden Bauantrag zu stellen.

4.      Die notwendigen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2016 einzustellen.