Sachverhalt:
Das Gemeinderatsmitglied Adam Hasenberger teilt mit Schreiben vom
20.01.2016 die Niederlegung seines Ehrenamtes nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GO mit.
Eine solche Amtsniederlegung ist dabei nach den Bestimmungen der GO nur aus
wichtigem Grund möglich, wobei erstmals seit den für die allgemeinen
Kommunalwahlen 2014 geltenden Vorschriften das Amt auch ohne Angabe von Gründen
niedergelegt werden kann.
Diese Niederlegung stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem
Amt dar, über den das zuständige Gemeindeorgan zu entscheiden hat.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Entlassungsantrag wird nach Art. 19 GO stattgegeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Art. 48 Abs. 1 GLKrWG den ersten Nachrücker aus dem Verzeichnis der Ersatzleute der CSU (Herrn Manfred Batz) zu verständigen, um die formalen Voraussetzungen für dessen Amtsübernahme und die Vereidigung in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zu schaffen.