Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Gemeinderatsmitglied Adam Hasenberger teilt mit Schreiben vom 20.01.2016 die Niederlegung seines Ehrenamtes nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GO mit. Eine solche Amtsniederlegung ist dabei nach den Bestimmungen der GO nur aus wichtigem Grund möglich, wobei erstmals seit den für die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 geltenden Vorschriften das Amt auch ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden kann.

Diese Niederlegung stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den das zuständige Gemeindeorgan zu entscheiden hat.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Dem Entlassungsantrag wird nach Art. 19 GO stattgegeben.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, nach Art. 48 Abs. 1 GLKrWG den ersten Nachrücker aus dem Verzeichnis der Ersatzleute der CSU (Herrn Manfred Batz) zu verständigen, um die formalen Voraussetzungen für dessen Amtsübernahme und die Vereidigung in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung zu schaffen.