Nachtrag: 28.01.2016

Sachverhalt:

Aufgrund der entsprechenden Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderates und dem beabsichtigten Baubeginn Mitte des Jahres ist eine kurzfristige Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung und Erneuerung erforderlich. Aufgrund der zu beachtenden Fristen bei der Ausschreibung werden die geprüften Angebotsergebnisse erst nach der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 vorliegen. Die Aufträge müssen dann aufgrund der zu beachtenden Vergabefristen auch im unmittelbaren Anschluss daran vergeben werden.

Aus diesem Grunde ist eine Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zur Auftragsvergabe an die wirtschaftlichsten Bieter erforderlich.


Nachdem aus dem Gremium Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise geäußert wurden, wurde die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt auf Vorschlag von 1. BGM Nagel auf eine zusätzliche Gemeinderatssitzung am 15.03.2016 vertagt.