Nachtrag: 28.01.2016
Sitzung: 02.02.2016 Gemeinderat
Sachverhalt:
Aufgrund der entsprechenden Grundsatzbeschlüsse
des Gemeinderates und dem beabsichtigten Baubeginn Mitte des Jahres ist eine
kurzfristige Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten zur Kanalsanierung und
Erneuerung erforderlich. Aufgrund der zu beachtenden Fristen bei der
Ausschreibung werden die geprüften Angebotsergebnisse erst nach der
Gemeinderatssitzung vom 01.03.2016 vorliegen. Die Aufträge müssen dann aufgrund
der zu beachtenden Vergabefristen auch im unmittelbaren Anschluss daran
vergeben werden.
Aus diesem Grunde ist eine Ermächtigung des
1. Bürgermeisters zur Auftragsvergabe an die wirtschaftlichsten Bieter
erforderlich.
Nachdem aus dem Gremium Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise
geäußert wurden, wurde die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt auf
Vorschlag von 1. BGM Nagel auf eine zusätzliche Gemeinderatssitzung am
15.03.2016 vertagt.