GR Konrad Großkopf teilt mit, dass der Zustand des Bahnhofsgebäudes aufgrund von Sachbeschädigung und Graffiti-Schmierereien wieder äußerst unansehnlich ist. 1. Bgm. Nagel sichert zeitnahe Abhilfe zu und sagt die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten einer Videoüberwachung zu.

 

GR Dr. Bräutigam teilt mit, dass die Ablagerungen von Betten und sonstigen Gegenständen aus der Asylbewerberunterkunft Jahnstraße 3 nach deren Räumung zu großer Verärgerung im Helferkreis geführt hat. 1. Bgm. Nagel weist darauf hin, dass das Landratsamt als Verantwortlicher die Räumung der Einrichtung betreibt und das brauchbare Gegenstände seines Wissens einer weiteren Verwendung zugeführt würden.

 

GR Dr. Bräutigam schlägt vor, im Rathaus ein offenes Bücherregal zu installieren. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass er zwischenzeitlich selbst die Aufstellung eines Bücherregales beauftragt hat, da der Arbeitskreis in der Angelegenheit ein Jahr lang nicht tätig war.

 

GR Dr. Bräutigam bittet im Interesse der Imker darum, dass Wiesen bis zum Ende der Blüte ungemäht bleiben sollten, da dies für die Honiggewinnung sehr wichtig sei. GR Kerschbaum weist darauf hin, dass die Wiesen in und um Hemhofen bereits extensiv genutzt würden.

 

GR Rosiwal-Meißner bittet darum, dass alle Beschlussvorlagen künftig weiterhin als ein Dokument zur Verfügung gestellt werden. 1. Bgm. Nagel sichert zu, dass dies soweit möglich erfolgt.

 

GR Kerschbaum weist auf die zunehmende Zahl von Feuerwerken mit ihren belästigenden Auswirkungen hin. 1. Bgm. Nagel erläutert die Genehmigungspflicht hierfür und die Möglichkeit der Einschaltung der Polizei bei nicht genehmigten Feuerwerken.

 

GR Marr hinterfragt den Stand der Planung für das Grundstück neben dem Edeka-Lebensmittelmarkt. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass hier trotz umfassender Bemühungen der Verwaltung noch kein bauwilliger Investor für den Grundstückseigentümer gefunden werden konnte.

 

GR Batz bittet um Mitteilung, ob der Wintergarten- und Balkonanbau an dem Objekt Zobelstein 1 (Haus Heinrich) mangels baurechtlicher Genehmigung nicht fortgeführt wird. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, es aber aufgrund von Problemen zwischen den Miteigentümern des Objekts zu keiner Bauvollendung kommt.