Sitzung: 02.08.2016 Gemeinderat
GR Konrad Großkopf teilt mit, dass der Zustand des Bahnhofsgebäudes
aufgrund von Sachbeschädigung und Graffiti-Schmierereien wieder äußerst
unansehnlich ist. 1. Bgm. Nagel sichert zeitnahe Abhilfe zu und sagt die
Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten einer Videoüberwachung zu.
GR Dr. Bräutigam teilt mit, dass die Ablagerungen von Betten und
sonstigen Gegenständen aus der Asylbewerberunterkunft Jahnstraße 3 nach deren
Räumung zu großer Verärgerung im Helferkreis geführt hat. 1. Bgm. Nagel weist
darauf hin, dass das Landratsamt als Verantwortlicher die Räumung der
Einrichtung betreibt und das brauchbare Gegenstände seines Wissens einer
weiteren Verwendung zugeführt würden.
GR Dr. Bräutigam schlägt vor, im Rathaus ein offenes Bücherregal zu
installieren. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass er zwischenzeitlich selbst die
Aufstellung eines Bücherregales beauftragt hat, da der Arbeitskreis in der
Angelegenheit ein Jahr lang nicht tätig war.
GR Dr. Bräutigam bittet im Interesse der Imker darum, dass Wiesen bis
zum Ende der Blüte ungemäht bleiben sollten, da dies für die Honiggewinnung
sehr wichtig sei. GR Kerschbaum weist darauf hin, dass die Wiesen in und um
Hemhofen bereits extensiv genutzt würden.
GR Rosiwal-Meißner bittet darum, dass alle Beschlussvorlagen künftig
weiterhin als ein Dokument zur Verfügung gestellt werden. 1. Bgm. Nagel sichert
zu, dass dies soweit möglich erfolgt.
GR Kerschbaum weist auf die zunehmende Zahl von Feuerwerken mit ihren
belästigenden Auswirkungen hin. 1. Bgm. Nagel erläutert die Genehmigungspflicht
hierfür und die Möglichkeit der Einschaltung der Polizei bei nicht genehmigten
Feuerwerken.
GR Marr hinterfragt den Stand der Planung für das Grundstück neben dem
Edeka-Lebensmittelmarkt. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass hier trotz umfassender
Bemühungen der Verwaltung noch kein bauwilliger Investor für den
Grundstückseigentümer gefunden werden konnte.
GR Batz bittet um Mitteilung, ob der Wintergarten- und Balkonanbau an
dem Objekt Zobelstein 1 (Haus Heinrich) mangels baurechtlicher Genehmigung
nicht fortgeführt wird. 1. Bgm. Nagel teilt mit, dass eine baurechtliche
Genehmigung vorliegt, es aber aufgrund von Problemen zwischen den
Miteigentümern des Objekts zu keiner Bauvollendung kommt.