Sachverhalt:
In den Sitzungen des Gemeinderates vom 03.04.2012 (Planungsauftrag) und
01.08.2013 (Landschaftsbau) wurden die Beschlüsse gefasst, das
Gestaltungskonzept der Friedhofs-erweiterung in Hemhofen mit dem
Architekturbüro TEAM 4 und deren Ausführung durch die Firma Regenfuß abwickeln
zu lassen. Mit der Firma Regenfuß wurde zudem ein Fertigstellungspflegevertrag einschl.
Bewässerung der Anpflanzungen über zwei Jahre abgeschlossen.
Aufgrund des extrem heißen Sommers im letzten Jahr sind mit diesem
Fertigstellungspflegevertrag erhebliche Mehrstunden als im Vertrag vorgesehen,
angefallen. Leider waren all diese Bewässerungsmaßnahmen nicht von Erfolg
gekrönt, so dass im Herbst 2015 die Abnahme dieser Arbeiten aufgrund
zahlreicher Ausfälle von Pflanzen und Ansaaten verweigert wurde.
Im Frühjahr 2016 musste die Fa. Regenfuß auf eigene Kosten eine
umfangreiche Ersatzpflanzung und eine neue Rasenansaat vornehmen. Im April 2016
erfolgte schließlich eine erfolgreiche Abnahme, so dass nunmehr die Kosten des
Pflegevertrages durch die Gemeinde Hemhofen getragen werden müssen.
Hierzu liegt der Gemeinde Hemhofen eine Schlussrechnung der Firma
Regenfuß mit einem Rechnungsbetrag von 12.630,93 € vor. Durch den Abschluss des
Pflegevertrages wird zudem eine weitere Abschlagszahlung des Architekturbüros
TEAM 4 in Höhe von 2.200,00 € fällig, so dass für die jetzigen Gesamtkosten in
Höhe von 14.830,93 € bei der HHSt. 1.7500.9450 im Haushalt 2016 kein
Haushaltsansatz vorhanden ist.
Die außerplanmäßigen Ausgaben werden von dem Haushaltsansatz der
Haushaltsstelle 1.6300.9505 (Ansatz: 40.000,00 € - div. Maßnahmen) zur
Verfügung gestellt. Somit wären die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für
die oben aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben geschaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt die außerplanmäßigen Ausgaben des Pflegevertrages und Honorarleistungen für die Friedhofserweiterung Hemhofen in Höhe von insgesamt 14.830,93 €. Die außerplanmäßigen Ausgaben sind sicherzustellen durch Teilentnahme des Haushaltsansatzes der Haushaltsstelle 1.6300.9505.