Sachverhalt:

Mit dem am 01.04.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 08.03.2016 wurden verschiedene Änderungen des KAG vorgenommen, die Auswirkungen auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen haben. Im Besonderen wurde mit diesem Änderungsgesetz die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen bei den Straßenausbaubeiträgen eröffnet. Die im Anhang beigefügte Powerpoint-Präsentation soll die Mitglieder des Gemeinderates über den Inhalt und die Auswirkungen der vorgenommenen Änderungen informieren. Gleichzeitig ist jedoch auch Beschluss darüber zu fassen, wie mit den Auswirkungen umgegangen werden soll.


Beschlussvorschlag:

Die Beschlussfassung wurde auf eine der kommenden Sitzungen des Gemeinderats vertagt.