Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich aufgrund entsprechender Planungen der Fa.
BeckEnergy zuletzt am 03.11.2009 mit der Planung befasst. Dabei wurde dem
Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Zwischenzeitlich hat die Fa. BeckEnergy die
Planungen jedoch eingestellt.
Mit Schreiben vom 17.05.2010 teilt der Grundstücksbesitzer Heilmann
nunmehr mit, dass er selbst beabsichtigt eine entsprechende Photovoltaikanlage
in der selben Größenordnung wie von der Fa BeckEnergy beabsichtigt zu
verwirklichen. Dieses Vorhaben kann jedoch nur dann verwirklicht werden, wenn
die Gemeinde Hemhofen als Träger der Planungshoheit der Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der gleichzeitigen Änderung des
Flächennutzungsplanes zustimmt. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Entscheidung
besteht nicht.
1. Bgm. Wersal teilte dann mit, dass sowohl von Herrn Christian Mauser
als auch von Herrn Hans Wehrberger aus Poppendorf E-Mails zugegangen sind, die
als Tischvorlage zur Kenntnisnahme verteilt wurden. Er verlas dann im Anschluss
den Inhalt der E-Mail von Herrn Mauser.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Hemhofen befürwortet grundsätzlich das Vorhaben des Antragstellers Heilmann wie mit Schreiben vom 17.05.2010 vorgestellt.
3. Eine endgültige Entscheidung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Änderung Flächenutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) behält sich der Gemeinderat bis nach Vorlage aussagekräftiger Vertragsentwürfe vor.