Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Laufzeit des derzeit gültigen Gas-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk AG endet am 31.12.2018. Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt hierzu vor, dass Gemeinden spätestens 2 Jahre vor Ablauf von Verträgen das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt geben. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe besteht dann für alle Interessenten an einem Neuabschluss sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu bewerben.

Die Gemeinde Hemhofen hat diese vorgeschriebene Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 07.07.2016 veröffentlicht. Innerhalb der Bewerbungsfrist bis 07.10.2016 hat dabei nur ein Interessent, die Bayernwerk AG, ihr Interesse an einem Neuabschluss bekundet. Der zwischenzeitlich vorgelegte Vertragsentwurf entspricht dabei dem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Bayer. Energie-und Wasserwirtschaft verhandelten Muster-Konzessionsvertrag. Der neue Vertrag läuft ab 01.01.2019 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren, wobei die Gemeinde das Recht hat, diesen Vertrag nach einer Laufzeit von 10 Jahren bzw. erneut nach einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer Frist von mindestens 36 Monaten zu kündigen. Die höchstmögliche Konzessionsabgabe ist in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) geregelt. Die Bayernwerk gewährt diese höchstmögliche Konzessionsabgabe (0,51 ct/kWh für Kochen und Warmwasser, 0,22 ct/kWh für sonstige Tariflieferungen nd 0,03 ct/kWh für Sondervertragskunden). Für den Gas-Eigenverbrauch erhält die Gemeinde den höchstmöglichen Preisnachlass von aktuell 10 %. Für die Folgekosten bei der Änderung oder Sicherung von Versorgungsanlagen veranlasst durch kommunale Maßnahmen wird ein Kostenaufteilungsverhältnis von 20 % (Gemeinde) zu 80 % (Bayernwerk) vereinbart.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Neuvergabe der Gas-Konzession ab 01.01.2019 nach den Bestimmungen des EnWG an die Bayernwerg AG wird zugestimmt.

3.      Dem vorliegenden neuen Konzessionsvertrag wird zugestimmt.