Sitzung: 08.11.2016 Gemeinderat
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Laufzeit des derzeit gültigen Gas-Konzessionsvertrages mit der
Bayernwerk AG endet am 31.12.2018. Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
schreibt hierzu vor, dass Gemeinden spätestens 2 Jahre vor Ablauf von Verträgen
das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt geben. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe
besteht dann für alle Interessenten an einem Neuabschluss sich innerhalb einer
Frist von 3 Monaten zu bewerben.
Die Gemeinde Hemhofen hat diese vorgeschriebene Bekanntmachung im
Bundesanzeiger vom 07.07.2016 veröffentlicht. Innerhalb der Bewerbungsfrist bis
07.10.2016 hat dabei nur ein Interessent, die Bayernwerk AG, ihr Interesse an
einem Neuabschluss bekundet. Der zwischenzeitlich vorgelegte Vertragsentwurf
entspricht dabei dem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband
der Bayer. Energie-und Wasserwirtschaft verhandelten Muster-Konzessionsvertrag.
Der neue Vertrag läuft ab 01.01.2019 und hat eine Laufzeit von 20 Jahren, wobei
die Gemeinde das Recht hat, diesen Vertrag nach einer Laufzeit von 10 Jahren
bzw. erneut nach einer Laufzeit von 15 Jahren mit einer Frist von mindestens 36
Monaten zu kündigen. Die höchstmögliche Konzessionsabgabe ist in der Verordnung
über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) geregelt. Die Bayernwerk
gewährt diese höchstmögliche Konzessionsabgabe (0,51 ct/kWh für Kochen und
Warmwasser, 0,22 ct/kWh für sonstige Tariflieferungen nd 0,03 ct/kWh für
Sondervertragskunden). Für den Gas-Eigenverbrauch erhält die Gemeinde den
höchstmöglichen Preisnachlass von aktuell 10 %. Für die Folgekosten bei der
Änderung oder Sicherung von Versorgungsanlagen veranlasst durch kommunale
Maßnahmen wird ein Kostenaufteilungsverhältnis von 20 % (Gemeinde) zu 80 %
(Bayernwerk) vereinbart.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Neuvergabe der Gas-Konzession ab 01.01.2019 nach den Bestimmungen des EnWG an die Bayernwerg AG wird zugestimmt.
3. Dem vorliegenden neuen Konzessionsvertrag wird zugestimmt.