Sachverhalt:

 

a)      Allgemeine Informationen

·         1. Bgm. Nagel teilte mit, dass im Zusammenhang mit einer formlosen Bauvoranfrage zu dem Grundstück Hauptstraße 1 im Juli 2016 aufgefallen ist, dass sich die Verfahrensvermerke auf dem Bebauungsplan Nr. 3 „Mitte-Nord“ auf einen Zeitraum von über 11 Jahren erstrecken. Der Aufstellungsbeschluss wurde wohl am 18.01.1962 gefasst, wobei die erste Auslegung erst in der Zeit vom 14.08.1972 bis 15.09.1972 stattfand. Die Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes fand bisher immer auf Grundlage der BauNVO 1962 statt, da diese in dem Bebauungsplan genannt ist. Aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches kann die BauNVO 1962 nicht für die Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mitte-Nord“ stattfinden. Zwischenzeitlich wurde die diesbezügliche Rechtsauffassung der Gemeinde Hemhofen mit dem zuständigen Referenten des Bayerischen Gemeindetags und der Bauaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abgeklärt. Beide Fachstellen vertreten die Auffassung, dass Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf Grundlage der BauNVO 1968 zu beurteilen sind. Das Ergebnis dieser rechtlichen Überprüfung wirkt sich nicht nur bei der Beurteilung von Einzelbauvorhaben aus. Nachdem die Gemeinde Hemhofen Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen nach dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung abrechnet, werden sich auch hier Änderungen ergeben.

·         1.Bgm. Nagel informierte über folgende Termine:

10.11.2016      Bürgerversammlung

12.11.2016      Volkstrauertag am Kriegerdenkmal

12.11.2016      Ausstellung des Kaninchenzuchtvereins

14.11.2016      Infoveranstaltung Ausbaubeitrag Weiherstraße

15.11.2016      Finanzausschusssitzung

17.11.2016      Rechnungsprüfungsausschusssitzung

30.11.2016      Verbandsversammlung Wasserzweckverband

04.12.2016      Weihnachtskonzert der Gemeinde Hemhofen

05.12.2016      Infoveranstaltung Städtebauförderung

06.12.2016      Gemeinderatssitzung

08.12.2016      Rechnungsprüfungsausschusssitzung

15.12.2016      Weihnachtsfeier Gemeinderat und Verwaltung

 

 

b)      Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

·         1.Bgm. Nagel teilte mit, dass der Gemeinderat sich in seiner Sitzung am 04.10.2016 mit der Kirchweih Hemhofen 2017 befasst hat. Anlass der Befassung war ein Angebot der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 188/1 (neben Gaststätte „Goldener Schwan“), Gemarkung Hemhofen, das Grundstück für die Durchführung der Kirchweih kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Angebot wurde unter der Auflage unterbreitet, dass die Nutzung des Grundstücks ausschließlich für Fahr- und Unterhaltungsgeschäfte, nicht aber für Festzeltbetrieb, erfolgen dürfte. 1. Bgm. Nagel bedankte sich in diesem Zusammenhang nochmals für das großzügige Angebot der Grundstückseigentümer. Aufgrund der Auflagen der Grundstückseigentümer lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 04.10.2016 die Annahme des Angebots der Grundstückseigentümer einstimmig ab.