Sitzung: 08.11.2016 Gemeinderat
Sachverhalt:
a)
Allgemeine Informationen
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1. Bgm.
Nagel teilte mit, dass im Zusammenhang mit einer formlosen Bauvoranfrage zu dem
Grundstück Hauptstraße 1 im Juli 2016 aufgefallen ist, dass sich die
Verfahrensvermerke auf dem Bebauungsplan Nr. 3 „Mitte-Nord“ auf einen Zeitraum
von über 11 Jahren erstrecken. Der Aufstellungsbeschluss wurde wohl am
18.01.1962 gefasst, wobei die erste Auslegung erst in der Zeit vom 14.08.1972
bis 15.09.1972 stattfand. Die Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes fand bisher immer auf Grundlage der BauNVO 1962 statt, da
diese in dem Bebauungsplan genannt ist. Aufgrund der einschlägigen Vorschriften
des Baugesetzbuches kann die BauNVO 1962 nicht für die Beurteilung von
Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Mitte-Nord“ stattfinden.
Zwischenzeitlich wurde die diesbezügliche Rechtsauffassung der Gemeinde
Hemhofen mit dem zuständigen Referenten des Bayerischen Gemeindetags und der
Bauaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abgeklärt. Beide Fachstellen
vertreten die Auffassung, dass Bauvorhaben im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf
Grundlage der BauNVO 1968 zu beurteilen sind. Das Ergebnis dieser rechtlichen
Überprüfung wirkt sich nicht nur bei der Beurteilung von Einzelbauvorhaben aus.
Nachdem die Gemeinde Hemhofen Beiträge für leitungsgebundene Einrichtungen nach
dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung abrechnet, werden sich auch hier
Änderungen ergeben.
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1.Bgm.
Nagel informierte über folgende Termine:
10.11.2016 Bürgerversammlung
12.11.2016 Volkstrauertag
am Kriegerdenkmal
12.11.2016 Ausstellung
des Kaninchenzuchtvereins
14.11.2016 Infoveranstaltung
Ausbaubeitrag Weiherstraße
15.11.2016 Finanzausschusssitzung
17.11.2016 Rechnungsprüfungsausschusssitzung
30.11.2016 Verbandsversammlung
Wasserzweckverband
04.12.2016 Weihnachtskonzert
der Gemeinde Hemhofen
05.12.2016 Infoveranstaltung
Städtebauförderung
06.12.2016 Gemeinderatssitzung
08.12.2016 Rechnungsprüfungsausschusssitzung
15.12.2016 Weihnachtsfeier
Gemeinderat und Verwaltung
b)
Bekanntgabe
von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
·
1.Bgm.
Nagel teilte mit, dass der Gemeinderat sich in seiner Sitzung am 04.10.2016 mit
der Kirchweih Hemhofen 2017 befasst hat. Anlass der Befassung war ein Angebot
der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 188/1 (neben Gaststätte „Goldener
Schwan“), Gemarkung Hemhofen, das Grundstück für die Durchführung der Kirchweih
kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Angebot wurde unter der Auflage
unterbreitet, dass die Nutzung des Grundstücks ausschließlich für Fahr- und
Unterhaltungsgeschäfte, nicht aber für Festzeltbetrieb, erfolgen dürfte. 1.
Bgm. Nagel bedankte sich in diesem Zusammenhang nochmals für das großzügige
Angebot der Grundstückseigentümer. Aufgrund der Auflagen der
Grundstückseigentümer lehnte der Gemeinderat mit Beschluss vom 04.10.2016 die
Annahme des Angebots der Grundstückseigentümer einstimmig ab.