Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % und über 75.000,-- Euro bis
150.000,-- Euro mit 7,5 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in
den Förderrichtlinien genau bestimmt.
Die Katholische Filialkirchenstiftung St. Wendelin hat mit Schreiben
vom 04.10.2016 einen Antrag auf Bezuschussung der Instandsetzung der Kirche St.
Wendelin in Zeckern im Jahr 2017 gestellt. Nach der derzeit vorliegenden
Kostenschätzung sollen die Maßnahmen der baulichen Instandsetzung ca.
136.000,-- Euro kosten.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen der Katholischen Filialkirchenstiftung St. Wendelin an der Kirche St. Wendelin in Zeckern im Jahr 2017 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Im Haushalt 2017 werden unter Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 13.000,-- Euro eingeplant.