Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,-- Euro der Bausumme mit 10 % und über 75.000,-- Euro bis 150.000,-- Euro mit 7,5 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.

 

Die Katholische Filialkirchenstiftung St. Wendelin hat mit Schreiben vom 04.10.2016 einen Antrag auf Bezuschussung der Instandsetzung der Kirche St. Wendelin in Zeckern im Jahr 2017 gestellt. Nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung sollen die Maßnahmen der baulichen Instandsetzung ca. 136.000,-- Euro kosten.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Für die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen der Katholischen Filialkirchenstiftung St. Wendelin an der Kirche St. Wendelin in Zeckern im Jahr 2017 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.

3.      Im Haushalt 2017 werden unter Haushaltsstelle 1.3700.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 13.000,-- Euro eingeplant.