Sachverhalt:
Der Musikverein Zeckern und Umgebung e.V. hat bei der Gemeinde Hemhofen
mit Schreiben vom 18.10.2016 einen Antrag auf die Bezuschussung neuer
Vereinskleidung gestellt. Aufgrund von Zuwächsen bei den aktiven Musikerinnen
und Musikern war es erforderlich, neue Vereinskleidung zu beschaffen, um auch
künftig bei den Auftritten in einem einheitlichen Gesamtbild zu erscheinen. Mit
dem Antragsschreiben vom 18.10.2016 wurde die Rechnung der Firma Murk vom
26.09.2016 für die die beschaffte Kleidung zum Preis von 1.710,96 Euro brutto
vorgelegt.
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen, Organisationen können sonstige Investitionen der in den
Förderrichtlinien anerkannten Institutionen grundsätzlich gefördert werden.
Unter Ziffer IV Nr. 2 der durch den Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinien
ist explizit festgelegt, dass Vereinskleidung aller Art ausdrücklich nicht
bezuschusst wird.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass über die
Förderung investiver Maßnahmen durch den Gemeinderat nach Ziffer XV der
Förderrichtlinien auf Grundlage von Kostenvoranschlägen oder Kostenangeboten
entschieden wird. Das bedeutet, dass der Zuschussantrag vor Beschaffung der
jeweiligen Investitionsgüter zu stellen ist. Im vorliegenden Fall hat die
Anschaffung bereits im September 2016 stattgefunden. Der Zuschussantrag wurde
auf Grundlage der Rechnung gestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag des Musikvereines Zeckern und Umgebung e.V. vom 18.10.2016 auf Bezuschussung der Vereinskleidung wird aufgrund Ziffer IV. Nr. 2 der durch den Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinien abgelehnt.