Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Musikverein Zeckern und Umgebung e.V. hat bei der Gemeinde Hemhofen mit Schreiben vom 18.10.2016 einen Antrag auf die Bezuschussung neuer Vereinskleidung gestellt. Aufgrund von Zuwächsen bei den aktiven Musikerinnen und Musikern war es erforderlich, neue Vereinskleidung zu beschaffen, um auch künftig bei den Auftritten in einem einheitlichen Gesamtbild zu erscheinen. Mit dem Antragsschreiben vom 18.10.2016 wurde die Rechnung der Firma Murk vom 26.09.2016 für die die beschaffte Kleidung zum Preis von 1.710,96 Euro brutto vorgelegt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen, Organisationen können sonstige Investitionen der in den Förderrichtlinien anerkannten Institutionen grundsätzlich gefördert werden. Unter Ziffer IV Nr. 2 der durch den Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinien ist explizit festgelegt, dass Vereinskleidung aller Art ausdrücklich nicht bezuschusst wird.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass über die Förderung investiver Maßnahmen durch den Gemeinderat nach Ziffer XV der Förderrichtlinien auf Grundlage von Kostenvoranschlägen oder Kostenangeboten entschieden wird. Das bedeutet, dass der Zuschussantrag vor Beschaffung der jeweiligen Investitionsgüter zu stellen ist. Im vorliegenden Fall hat die Anschaffung bereits im September 2016 stattgefunden. Der Zuschussantrag wurde auf Grundlage der Rechnung gestellt.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Antrag des Musikvereines Zeckern und Umgebung e.V. vom 18.10.2016 auf Bezuschussung der Vereinskleidung wird aufgrund Ziffer IV. Nr. 2 der durch den Gemeinderat beschlossenen Förderrichtlinien abgelehnt.