Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

In der Personalverwaltung der Gemeinde Hemhofen kommt es seit geraumer Zeit zu Arbeitsüberlastungen der beiden Teilzeitkräfte. Dies ist an hohen Überstundenständen erkennbar. Zudem haben die Mitarbeiterinnen wiederholt auf diesen Zustand hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Eine Aufstockung der Stunden durch die beiden Mitarbeiterinnen wird von diesen nicht angestrebt.

 

Darüber hinaus wurde dieses Jahr durch die Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt mitgeteilt, dass die Leitung des Standesamtes dauerhaft nur ein Mitarbeiter mit der Qualifikation AL II oder der dritten Qualifikationsebene wahrnehmen darf. Bisher war aufgrund einer anderen Rechtslage davon ausgegangen worden, dass die derzeitige Standesbeamtin aufgrund mehrjähriger Tätigkeit die Leitung des Standesamtes auch ohne diese Formalqualifikation übernehmen kann. Der derzeitige Leiter des Standsamtes wird diese Funktion aufgrund seines Alters nur noch befristet wahrnehmen (ca. 2,5 Jahre).

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung wurde die Personalausstattung der Verwaltung der Gemeinde Hemhofen anhand von Richtwerten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für die personelle Besetzung einer Kernverwaltung untersucht. Unter Berücksichtigung der Sondereffekte der Gemeinde Hemhofen (personalintensive gemeindliche Kindertagesstätte, Musikschule, Jugendbetreuung, Stromabteilung) wird die Auffassung vertreten, dass die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im Haushalt 2017 für den Bereich der Personal- und Standesamtsverwaltung erforderlich ist (s. beiliegende Personalbedarfsermittlung vom 07.10.2016).

 

Aufgrund der Wertigkeit der Tätigkeit und der erforderlichen Qualifikation wäre eine Stelle in der EG 10 oder Besoldungsgruppe A 10 zu schaffen.

 

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2016 mit dem Sachverhalt befasst und einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, in den Stellenplan zum Haushalt 2017 eine zusätzliche Planstelle für die Personalverwaltung und die Leitung des Standesamtes in EG 10 bzw. A 10 einzustellen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird gefolgt.