Sachverhalt:
In der Personalverwaltung der Gemeinde
Hemhofen kommt es seit geraumer Zeit zu Arbeitsüberlastungen der beiden
Teilzeitkräfte. Dies ist an hohen Überstundenständen erkennbar. Zudem haben die
Mitarbeiterinnen wiederholt auf diesen Zustand hingewiesen und um Abhilfe
gebeten. Eine Aufstockung der Stunden durch die beiden Mitarbeiterinnen wird
von diesen nicht angestrebt.
Darüber hinaus wurde dieses Jahr durch die
Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt mitgeteilt, dass die
Leitung des Standesamtes dauerhaft nur ein Mitarbeiter mit der Qualifikation AL
II oder der dritten Qualifikationsebene wahrnehmen darf. Bisher war aufgrund
einer anderen Rechtslage davon ausgegangen worden, dass die derzeitige
Standesbeamtin aufgrund mehrjähriger Tätigkeit die Leitung des Standesamtes
auch ohne diese Formalqualifikation übernehmen kann. Der derzeitige Leiter des
Standsamtes wird diese Funktion aufgrund seines Alters nur noch befristet
wahrnehmen (ca. 2,5 Jahre).
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung
wurde die Personalausstattung der Verwaltung der Gemeinde Hemhofen anhand von
Richtwerten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes für die personelle
Besetzung einer Kernverwaltung untersucht. Unter Berücksichtigung der
Sondereffekte der Gemeinde Hemhofen (personalintensive gemeindliche
Kindertagesstätte, Musikschule, Jugendbetreuung, Stromabteilung) wird die
Auffassung vertreten, dass die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle im
Haushalt 2017 für den Bereich der Personal- und Standesamtsverwaltung
erforderlich ist (s. beiliegende Personalbedarfsermittlung vom 07.10.2016).
Aufgrund der Wertigkeit der Tätigkeit und der
erforderlichen Qualifikation wäre eine Stelle in der EG 10 oder
Besoldungsgruppe A 10 zu schaffen.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2016 mit dem
Sachverhalt befasst und einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen,
in den Stellenplan zum Haushalt 2017 eine zusätzliche Planstelle für die
Personalverwaltung und die Leitung des Standesamtes in EG 10 bzw. A 10
einzustellen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wird gefolgt.