Sachverhalt:
Die Bayer. Staatsregierung beabsichtigt die flächendeckende
Zurverfügungstellung von kostenfreien WLAN-Hotspots zu verwirklichen. So sollen
20.000 solcher Hotspots bis zum Jahr 2020 verwirklicht sein. Der Freistaat hat
hierzu einen Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH geschlossen, der von den
Kommunen uneingeschränkt genutzt werden kann. Das BayernWLAN bietet für
jedermann ein offenes und kostenloses WLAN-Angebot. Es sind keine Passwörter
und Anmeldedaten sowie eine Registrierung nötig. Der Jugendschutz ist durch
Filter garantiert. Alle Haftungsansprüche aus dem aktuellen Urteil des EuGH zur
Störerhaftung gehen auf den Provider über.
Der Freistaat bietet jeder Kommune an, Hotspots an zwei Standorten nach
Wahl der Kommune einzurichten. Sämtliche Kosten zur Ersteinrichtung, insbesondere
Vorort-Termine, Verkabelung, Messungen und Montagearbeiten werden vom Freistaat
getragen. Hierfür stehen jeder Kommune 5.000 € zur Verfügung. Dies ist deutlich
mehr, als die Einrichtung der Hotspots
im Durchschnitt kostet. Die Kommune trägt lediglich die lfd. Kosten (Betriebskosten
Vodafone für die Hotspots, Strom, Internetverbindung). Die Betriebskosten bei
Vodafone für einen Indoor-Hotspot belaufen sich auf rd. 280 €/Jahr, während
diese sich bei einem Outdoor-Hotspot auf rd. 370 €/Jahr belaufen werden. Die
Kosten für einen zwingend benötigten Internetanschluss (sofern nicht bereits
vorhanden) sind in gleicher Größenordnung anzusetzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Hemhofen verzichtet vorerst auf eine Beteiligung am Programm BayernWLAN der Bayer. Staatsregierung und berät in einem Jahr erneut über den Sachverhalt.