Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Bayer. Staatsregierung beabsichtigt die flächendeckende Zurverfügungstellung von kostenfreien WLAN-Hotspots zu verwirklichen. So sollen 20.000 solcher Hotspots bis zum Jahr 2020 verwirklicht sein. Der Freistaat hat hierzu einen Rahmenvertrag mit der Vodafone GmbH geschlossen, der von den Kommunen uneingeschränkt genutzt werden kann. Das BayernWLAN bietet für jedermann ein offenes und kostenloses WLAN-Angebot. Es sind keine Passwörter und Anmeldedaten sowie eine Registrierung nötig. Der Jugendschutz ist durch Filter garantiert. Alle Haftungsansprüche aus dem aktuellen Urteil des EuGH zur Störerhaftung gehen auf den Provider über.

Der Freistaat bietet jeder Kommune an, Hotspots an zwei Standorten nach Wahl der Kommune einzurichten. Sämtliche Kosten zur Ersteinrichtung, insbesondere Vorort-Termine, Verkabelung, Messungen und Montagearbeiten werden vom Freistaat getragen. Hierfür stehen jeder Kommune 5.000 € zur Verfügung. Dies ist deutlich mehr, als  die Einrichtung der Hotspots im Durchschnitt kostet. Die Kommune trägt lediglich die lfd. Kosten (Betriebskosten Vodafone für die Hotspots, Strom, Internetverbindung). Die Betriebskosten bei Vodafone für einen Indoor-Hotspot belaufen sich auf rd. 280 €/Jahr, während diese sich bei einem Outdoor-Hotspot auf rd. 370 €/Jahr belaufen werden. Die Kosten für einen zwingend benötigten Internetanschluss (sofern nicht bereits vorhanden) sind in gleicher Größenordnung anzusetzen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Gemeinde Hemhofen verzichtet vorerst auf eine Beteiligung am Programm BayernWLAN der Bayer. Staatsregierung und berät in einem Jahr erneut über den Sachverhalt.