Sachverhalt:
Den Antragstellern
liegt für das Bauvorhaben „Errichtung eines Gewerbeobjekts mit Pension,
Büroräumen und eine Wohnung“ ein Bauantrag vor, der in der Bauausschuss-Sitzung
am 30.11.2004 behandelt wurde und unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren
fällt.
Nunmehr möchten die
Bauherrn das Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbauen, 2 Carports errichten, den
Kellerabgang überdachen und eine Änderung der Situierung der vorhandenen
Stellplätze vornehmen.
Die Prüfung des
Bauantrages hat ergeben, dass er mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
11 übereinstimmt und daher gem. Art. 58 BayBO unter das
Genehmigungsfreistellungsverfahren fällt.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.