Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beabsichtigt in diesem Anwesen (ehemaliger Supermarkt) eine Kinderkrippe für bis ca. 20 Kinder mit 2 Betreuer/innen mit ca. 196,70 qm Bruttogrundfläche zu errichten und hat daher diese Nutzungsänderung eingereicht. Das Vorhaben liegt gem. § 4 BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet und es handelt sich dabei gem. § 2 Abs. 4 Nr. 10 BayBO um einen Sonderbau.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen, wobei die mit den Nrn. 5 mit 8 außerhalb der Baugrenzen situiert sind. Ebenso liegt der erforderliche Brandschutznachweis bei.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er ansonsten mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 1 übereinstimmt.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.