Sachverhalt:
Die Antragstellerin
beabsichtigt in diesem Anwesen (ehemaliger Supermarkt) eine Kinderkrippe für
bis ca. 20 Kinder mit 2 Betreuer/innen mit ca. 196,70 qm Bruttogrundfläche zu
errichten und hat daher diese Nutzungsänderung eingereicht. Das Vorhaben liegt
gem. § 4 BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet und es handelt sich dabei gem.
§ 2 Abs. 4 Nr. 10 BayBO um einen Sonderbau.
Die erforderlichen
Stellplätze sind nachgewiesen, wobei die mit den Nrn. 5 mit 8 außerhalb der
Baugrenzen situiert sind. Ebenso liegt der erforderliche Brandschutznachweis
bei.
Die Prüfung des
Bauantrages hat ergeben, dass er ansonsten mit den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Z 1 übereinstimmt.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.