Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen an der best. Doppelgarage von 5,99 m eine Holzlege mit 3,00 m anzubauen.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 BA I abweicht:

 

v      Unterschreitung der Dachneigung durch die neue Dachkonstruktion von 35°-42° auf 15°.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.