Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen an der best. Doppelgarage von 5,99 m
eine Holzlege mit 3,00 m anzubauen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 BA I abweicht:
v Unterschreitung der Dachneigung durch die
neue Dachkonstruktion von 35°-42° auf 15°.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.