Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen an der nördlichen Grundstücksgrenze
einen Carport mit 4,70 m,
zusammengebaut mit einem Abstellraum mit 2,00 m, zusammen 6,70 m, zu
errichten.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 BA I abweicht:
v Situierung außerhalb der Baugrenzen
v Flachdach mit 0° anstatt Satteldach mit
35°-42°
v Unterschreitung des Staubereichs von 5 m bei
der Carporteinfahrt
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.