Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Carport mit 4,70 m,

zusammengebaut mit einem Abstellraum mit 2,00 m, zusammen 6,70 m, zu errichten.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 BA I abweicht:

 

v      Situierung außerhalb der Baugrenzen

v      Flachdach mit 0° anstatt Satteldach mit 35°-42°

v      Unterschreitung des Staubereichs von 5 m bei der Carporteinfahrt


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.