Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Bebauungsplan Hauptstraße – Nord, Stand 02.02.2016, war für den Bereich westlich der Hauptstraße mit Ausnahme des Gebäude Hauptstraße 25 eine Bebauung in I + D – Bauweise festgesetzt. Für das Gebäude Hauptstraße 25 wurde die Bebauung aufgrund des Bestandes mit II + D festgesetzt. Grundlage für die Festsetzungen waren die Vorgespräche mit den Grundstückseigentümern und der vorhandene Gebäudebestand. Die Eigentümer des Objektes Hauptstraße 27 hatten damals keine Aufstockungen gefordert, sondern lediglich zusätzliche Baurecht, die auch berücksichtigt werden konnten. Für das Gebäude Hauptstraße 25 wurde als Bauweise II + D festgesetzt, weil dies dem Gebäudebestand entsprach.

 

Im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt mitgeteilt, dass für eine isolierte Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse von II + D und GFZ von 1,0 auf dem Einzelgrundstück Fl.Nr. 258 keine städtebaulichen Gründe erkennbar sind. Die Festsetzungen sollten dem zukünftigen Maß der angrenzenden Grundstücke angepasst werden.

 

Infolge dieser Beanstandung wurde die gesamte Bebauung für den Bereich westlich der Hauptstraße in der Planfassung 07.03.2017 auf I + D und GRZ von 0,9 festgesetzt. Dies bedeutet für das Gebäude Hauptstraße 25, dass für den derzeitigen Gebäudebestand Bestandsschutz besteht. Im Falle eines Gebäudeabbruches dürfte ein neues Gebäude dann aber nur noch in I + D – Bauweise und nicht mehr II + D errichtet werden. In der Sitzung vom 07.03.2017 hat der Gemeinderat die Verwaltung und das Planungsbüro beauftragt, die Möglichkeit einer Bebauung II + D im gesamten Bereich westlich der Hauptstraße (Fl.Nrn. 258, 258/4, 258/7) zu prüfen.

 

Als Ergebnis der Überprüfung ist festzustellen, dass grundsätzlich eine Erhöhung der Geschossigkeit auf II + D für den gesamten Bereich westlich der Hauptstraße denkbar ist. Allerdings muss dann zusätzlich die Geschossflächenzahl für den Bereich auf 1,2 erhöht werden, um die Inanspruchnahme der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse zu ermöglichen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Für den Bereich westlich der Hauptstraße wird eine einheitliche Geschossigkeit von II + D und eine GFZ von 1,2 festgesetzt.

3.      Der Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von dem geänderten Planentwurf des Bebauungsplanes Hauptstraße-Nord des Büros für Städtebau und Bauleitplanung, Wittmann, Valier und Partner GbR in der Fassung vom 04.04.2017 und billigt diese Planfassung für den bereits beschlossenen Verfahrensschritt zur erneuten Auslegung laut Gemeinderatsbeschluss vom 07.03.2017.