Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 07.04.2015 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ beschlossen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele wurde in der Sitzung am 21.04.2015 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.02.2016 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geändert. In der Sitzung des Gemeinderats am 05.04.2016 wurde demzufolge der Geltungsbereich der Veränderungssperre an den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes angepasst.

 

In der Sitzung des Gemeinderats am 07.03.2017 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erneut reduziert. Im Rahmen dieser Reduzierung des Geltungsbereichs sind die Grundstücke aus dem Umgriff des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ entfallen, die Ursache für die Veränderungssperre waren. Es besteht daher keine Notwendigkeit mehr für die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre vom 23.04.2015 in der Fassung vom 08.04.2016. Die diesbezügliche Satzung ist daher aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Nord“ wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.      Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.