Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

·         Bestandsplan für die überdachte Sitz- und Lagerfläche, Blumenstraße 15 (Genehmigungsverfahren)

·         Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 3 Stellplätzen, Schulgasse 6 a (Genehmigungsfreistellungsverfahren)

·         Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Klemens-Mölkner-Straße 2 (Isolierte Befreiung)