Sachverhalt:
Die Musikschule Hemhofen bietet seit Gründung Musikunterricht für
Schüler mit Wohnsitz in Hemhofen und die Bürger auswärtiger Gemeinden an. Im
September 2016 besuchten die Musikschule Hemhofen 141 Schüler mit Hauptwohnsitz
in Hemhofen, 105 Schüler mit Wohnsitz in Röttenbach und 29 Schüler mit Wohnsitz
in anderen Gemeinden. Die Musikschule Hemhofen verfügt damit im Vergleich zu
anderen Gemeinden über einen extrem hohen Auswärtigenanteil an Schülern.
Seit Aufnahme des Musikschulbetriebs sind in der Gebührensatzung zwei unterschiedliche Tarife
festgesetzt. Der niedrigere Tarif A gilt für die Schüler mit Hauptwohnsitz in
Hemhofen und seit einigen Jahren auch für Schüler aus Röttenbach. Die Gemeinde
Röttenbach zahlt der Gemeinde Hemhofen hierfür jährlich einen allgemeinen
Defizitausgleich in Höhe von 25.000,--Euro. Dieser Defizitausgleich ist nicht
geeignet, das im Zusammenhang mit den Schülern aus Röttenbach stehende Defizit
auszugleichen. Der höhere Tarif B gilt für die wenigen verbleibenden Schüler
aus anderen Nachbargemeinden. Beide Tarife stellen keine kostendeckende Gebühr
dar, sondern sind ein Schulgeld, das Ergebnis der Bezuschussung der Musikschule
aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Hemhofen in Höhe von derzeit ca.
200.000,-- Euro ist.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltslage wurde die Verwaltung
durch den Gemeinderat beauftragt, Verhandlungen mit den Wohnsitzgemeinden der
auswärtigen Musikschüler aufzunehmen, um diese zur Übernahme des durch ihre
Gemeindebürger verursachten Defizits zu bewegen, um hier die freiwilligen
Leistungen der Gemeinde Hemhofen für Auswärtige zu reduzieren. Mit Schreiben
vom 13.02.2017 wurden die Nachbargemeinden in diesem Sinne informiert und um
Kontaktaufnahme gebeten. Seitens der Gemeinde Heßdorf wurde jetzt mitgeteilt,
dass keine Möglichkeit der Bezuschussung der Musikschüler aus Heßdorf gesehen
wird. Die Stadt Erlangen hat mitgeteilt, dass man sich für einen
Auswärtigenzuschlag von lediglich 20 % entschieden hat. Aufgrund von Gesprächen
mit Vertretern der Gemeinde Röttenbach muss davon ausgegangen werden, dass
seitens der Gemeinde Röttenbach keine Förderung des Musikschulunterrichts für
die 105 aus Röttenbach stammenden Schüler stattfinden wird, die der bisherigen
Tragung des Defizits durch die Gemeinde Hemhofen entspricht. Rückmeldungen
weiterer Gemeinden liegen bisher nicht vor.
Entsprechend des Auftrags an die Verwaltung durch den Gemeinderat
wurden die Musikschüler zwischenzeitlich schriftlich über die geplanten
Tarifänderungen mit Einführung einer kostendeckenden einheitlichen
Musikschulgebühr informiert. Weiter wurde um Mitteilung gebeten, ob auch unter
diesen Umständen ein weiterer Besuch der Musikschule für auswärtige Schüler
denkbar ist. Aufgrund der satzungsgemäßen Kündigungsfristen könnten hier allerdings
bis Ende Juni 2017 Rückmeldungen erfolgen. Im Interesse einer
Planungssicherheit für die Musikschule ist es nicht möglich, den Rücklauf
innerhalb dieser Frist abzuwarten. Eine Entscheidung über die künftige
Gebührenstruktur ist auch im Interesse der Hemhofener Musikschüler zeitnah zu
treffen.
Im Hinblick auf geltende europarechtliche Vorgaben sollte künftig ein
einheitlicher Gebührensatz für alle Schüler festgesetzt werden. Aus Gründen der
Transparenz und aufgrund der bisherigen Beschlusslage sollte hier der
kostendeckende Gebührensatz als sog. „Schulgeld“ festgesetzt werden. Im Rahmen
der Finanzhoheit hat die Gemeinde Hemhofen grundsätzlich die
Entscheidungsfreiheit darüber, für welche (zulässigen) Ziele welche Mittel in
welcher Höhe verwendet werden sollen. Bisher hat die Gemeinde Hemhofen den
Musikschulunterricht der Einheimischen und der Auswärtigen gleichmäßig durch
die Gewährleistung des jährlichen Defizitausgleichs gefördert. Da der Betrieb
der Musikschule dem Selbstverwaltungsbereich der Gemeinde Hemhofen zuzurechnen
ist, steht es ihr frei, im Rahmen der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik
Förderungsmaßnahmen vorzusehen und auf eigene Bürger zu beschränken. Die
Gemeinde Hemhofen hat den Musikunterricht Auswärtiger in der Vergangenheit in einem
Maß gefördert, zu dem die Heimatgemeinden dieser Bürger bei Besuch der
Musikschule Hemhofen nicht bereit sind. Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde
Hemhofen sollte die Gewährung freiwilliger Leistungen an die Bürger anderer
Gemeinden soweit möglich reduziert werden. Die Bezuschussung des
Musikschulunterrichts für die Bürger der Gemeinde Hemhofen sollte vor dem
Hintergrund des langjährigen Musikschulbetriebs und des hohen
Qualitätsstandards der Musikschule in Hemhofen gesehen werden. Es sollte allerdings,
entgegen der Handhabung der Vergangenheit, eine direkte Ausweisung der
Förderung erfolgen, so dass der sog. „Einheimischenabschlag“ deutlich in der
Satzung ersichtlich ist und keine „verdeckte“ Förderung aller Musikschüler über
den allgemeinen Defizitausgleich mehr erfolgt. Die gesonderte Ausweisung und
Festlegung des Zuschusses
(Einheimischenabschlag) für die Musikschüler mit Hauptwohnsitz in Hemhofen in
der Satzung ist im Interesse einer zielgerichteten und transparenten Förderung
sinnvoll. So hat der Gemeinderat in den Folgejahren die Möglichkeit, hier
steuernd einzugreifen und die Förderung an geänderte Rahmenbedingungen in
einzelnen Unterrichtskategorien anzupassen.
Durch die Möglichkeit des Abschlusses von öffentlch-rechtlichen
Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Zuschussgewährung direkt an die
Gemeinde Hemhofen besteht weiterhin die Möglichkeit, auch diesen Schülern ein
reduziertes Schulgeld in Rechnung zu stellen, wenn die Wohnsitzgemeinde einen
Zuschuss auf den kostendeckenden Tarif an die Gemeinde Hemhofen bezahlt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit wird in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen künftig nur noch ein einheitlicher kostendeckender Gebührensatz, sog. „Schulgeld“ ausgewiesen.
3. Die Gemeinde Hemhofen fördert künftig nur noch den Musikschulunterricht der Schüler, die mit Hauptwohnung in Hemhofen gemeldet sind durch die Gewährung eines Zuschusses, sog. „Einheimischenabschlag“.
4. Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
5. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.