Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1

Sachverhalt:

Die Musikschule Hemhofen bietet seit Gründung Musikunterricht für Schüler mit Wohnsitz in Hemhofen und die Bürger auswärtiger Gemeinden an. Im September 2016 besuchten die Musikschule Hemhofen 141 Schüler mit Hauptwohnsitz in Hemhofen, 105 Schüler mit Wohnsitz in Röttenbach und 29 Schüler mit Wohnsitz in anderen Gemeinden. Die Musikschule Hemhofen verfügt damit im Vergleich zu anderen Gemeinden über einen extrem hohen Auswärtigenanteil an Schülern.

 

Seit Aufnahme des Musikschulbetriebs sind in der  Gebührensatzung zwei unterschiedliche Tarife festgesetzt. Der niedrigere Tarif A gilt für die Schüler mit Hauptwohnsitz in Hemhofen und seit einigen Jahren auch für Schüler aus Röttenbach. Die Gemeinde Röttenbach zahlt der Gemeinde Hemhofen hierfür jährlich einen allgemeinen Defizitausgleich in Höhe von 25.000,--Euro. Dieser Defizitausgleich ist nicht geeignet, das im Zusammenhang mit den Schülern aus Röttenbach stehende Defizit auszugleichen. Der höhere Tarif B gilt für die wenigen verbleibenden Schüler aus anderen Nachbargemeinden. Beide Tarife stellen keine kostendeckende Gebühr dar, sondern sind ein Schulgeld, das Ergebnis der Bezuschussung der Musikschule aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde Hemhofen in Höhe von derzeit ca. 200.000,-- Euro ist.

 

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Haushaltslage wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt, Verhandlungen mit den Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Musikschüler aufzunehmen, um diese zur Übernahme des durch ihre Gemeindebürger verursachten Defizits zu bewegen, um hier die freiwilligen Leistungen der Gemeinde Hemhofen für Auswärtige zu reduzieren. Mit Schreiben vom 13.02.2017 wurden die Nachbargemeinden in diesem Sinne informiert und um Kontaktaufnahme gebeten. Seitens der Gemeinde Heßdorf wurde jetzt mitgeteilt, dass keine Möglichkeit der Bezuschussung der Musikschüler aus Heßdorf gesehen wird. Die Stadt Erlangen hat mitgeteilt, dass man sich für einen Auswärtigenzuschlag von lediglich 20 % entschieden hat. Aufgrund von Gesprächen mit Vertretern der Gemeinde Röttenbach muss davon ausgegangen werden, dass seitens der Gemeinde Röttenbach keine Förderung des Musikschulunterrichts für die 105 aus Röttenbach stammenden Schüler stattfinden wird, die der bisherigen Tragung des Defizits durch die Gemeinde Hemhofen entspricht. Rückmeldungen weiterer Gemeinden liegen bisher nicht vor.

 

Entsprechend des Auftrags an die Verwaltung durch den Gemeinderat wurden die Musikschüler zwischenzeitlich schriftlich über die geplanten Tarifänderungen mit Einführung einer kostendeckenden einheitlichen Musikschulgebühr informiert. Weiter wurde um Mitteilung gebeten, ob auch unter diesen Umständen ein weiterer Besuch der Musikschule für auswärtige Schüler denkbar ist. Aufgrund der satzungsgemäßen Kündigungsfristen könnten hier allerdings bis Ende Juni 2017 Rückmeldungen erfolgen. Im Interesse einer Planungssicherheit für die Musikschule ist es nicht möglich, den Rücklauf innerhalb dieser Frist abzuwarten. Eine Entscheidung über die künftige Gebührenstruktur ist auch im Interesse der Hemhofener Musikschüler zeitnah zu treffen.

 

Im Hinblick auf geltende europarechtliche Vorgaben sollte künftig ein einheitlicher Gebührensatz für alle Schüler festgesetzt werden. Aus Gründen der Transparenz und aufgrund der bisherigen Beschlusslage sollte hier der kostendeckende Gebührensatz als sog. „Schulgeld“ festgesetzt werden. Im Rahmen der Finanzhoheit hat die Gemeinde Hemhofen grundsätzlich die Entscheidungsfreiheit darüber, für welche (zulässigen) Ziele welche Mittel in welcher Höhe verwendet werden sollen. Bisher hat die Gemeinde Hemhofen den Musikschulunterricht der Einheimischen und der Auswärtigen gleichmäßig durch die Gewährleistung des jährlichen Defizitausgleichs gefördert. Da der Betrieb der Musikschule dem Selbstverwaltungsbereich der Gemeinde Hemhofen zuzurechnen ist, steht es ihr frei, im Rahmen der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik Förderungsmaßnahmen vorzusehen und auf eigene Bürger zu beschränken. Die Gemeinde Hemhofen hat den Musikunterricht Auswärtiger in der Vergangenheit in einem Maß gefördert, zu dem die Heimatgemeinden dieser Bürger bei Besuch der Musikschule Hemhofen nicht bereit sind. Aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde Hemhofen sollte die Gewährung freiwilliger Leistungen an die Bürger anderer Gemeinden soweit möglich reduziert werden. Die Bezuschussung des Musikschulunterrichts für die Bürger der Gemeinde Hemhofen sollte vor dem Hintergrund des langjährigen Musikschulbetriebs und des hohen Qualitätsstandards der Musikschule in Hemhofen gesehen werden. Es sollte allerdings, entgegen der Handhabung der Vergangenheit, eine direkte Ausweisung der Förderung erfolgen, so dass der sog. „Einheimischenabschlag“ deutlich in der Satzung ersichtlich ist und keine „verdeckte“ Förderung aller Musikschüler über den allgemeinen Defizitausgleich mehr erfolgt. Die gesonderte Ausweisung und Festlegung  des Zuschusses (Einheimischenabschlag) für die Musikschüler mit Hauptwohnsitz in Hemhofen in der Satzung ist im Interesse einer zielgerichteten und transparenten Förderung sinnvoll. So hat der Gemeinderat in den Folgejahren die Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen und die Förderung an geänderte Rahmenbedingungen in einzelnen Unterrichtskategorien anzupassen.

 

Durch die Möglichkeit des Abschlusses von öffentlch-rechtlichen Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Zuschussgewährung direkt an die Gemeinde Hemhofen besteht weiterhin die Möglichkeit, auch diesen Schülern ein reduziertes Schulgeld in Rechnung zu stellen, wenn die Wohnsitzgemeinde einen Zuschuss auf den kostendeckenden Tarif an die Gemeinde Hemhofen bezahlt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit wird in der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen künftig nur noch ein einheitlicher kostendeckender Gebührensatz, sog. „Schulgeld“ ausgewiesen.

3.    Die Gemeinde Hemhofen fördert künftig nur noch den Musikschulunterricht der Schüler, die mit Hauptwohnung in Hemhofen gemeldet sind durch die Gewährung eines Zuschusses, sog. „Einheimischenabschlag“.

4.    Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Musikschule Hemhofen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

5.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.